Haus geerbt - und jetzt?

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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Eine Bauvoranfrage (Vorbescheid) stellt im Rahmen der gestellten Frage und der positiven Beantwortung durch die Bauaufsichtsbehörde erst einmal sicher, das das BV sich in Übereinstimmung mit dem Bau- und Planungsrecht befindet und grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Eine positiv beschiedene BVA ist keine Baugenehmigung, schafft aber Planungssicherheit, vor allem, wenn noch andere Dienststellen/Behörden daran beteiligt werden müssen (Landschaftsschutz, Naturschutz, Denkmalschutz, Gewässerschutz etc.). Eine lediglich mündliche Aussage der Behörde an Stelle einer BVA bedeutet keine Planungssicherheit und wird in den meisten Fällen auch abgelehnt mit dem Verweis auf die BVA.

OB die veranschlagte Summe von € 300.000 für die Sanierung angemessen ist, kann erst überschlägig geschätzt werden, wenn die Größe des Objektes bekannt ist (BGF/BRI) und der Erhaltungszustand nach einer Bauzustandsanalyse.

Die Gaube des Nachbarn müsste mindestens 1,25m von der Grundstücksgrenze entfernt sein (Brandschutz). Bei entsprechender Vorgabe der Bauaufsichtsbehörde ist eine Gaube, die auf dem Außenmauerwerk aufsteht auch kein "privilegiertes Bauteil" mehr. Sie löst dann Abstandsflächen aus und muß mindestens 3m von der Grundstücksgrenze entfernt bleiben. Das bliebe zu prüfen.
 
D

Doc.Schnaggls

Eine Bauvoranfrage (Vorbescheid) stellt im Rahmen der gestellten Frage und der positiven Beantwortung durch die Bauaufsichtsbehörde erst einmal sicher, das das BV sich in Übereinstimmung mit dem Bau- und Planungsrecht befindet und grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Eine positiv beschiedene BVA ist keine Baugenehmigung, schafft aber Planungssicherheit, vor allem, wenn noch andere Dienststellen/Behörden daran beteiligt werden müssen (Landschaftsschutz, Naturschutz, Denkmalschutz, Gewässerschutz etc.). Eine lediglich mündliche Aussage der Behörde an Stelle einer BVA bedeutet keine Planungssicherheit und wird in den meisten Fällen auch abgelehnt mit dem Verweis auf die BVA.
Dieser Aussage kann ich allerdings immer noch keinen Zwang zur Bauvoranfrage entnehmen.

Insofern ist die Aussage:
...es muß eine Bauvoranfrage gestellt werden.
schlicht falsch.

Ob es empfehlenswert ist, ist eine andere Geschichte. Je nach zuständiger Baubehörde (und der Zuverlässigkeit der Mitarbeiter) kann man sich die Kosten für eine Bauvoranfrage jedenfalls sparen.
 
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Präziser: Es muss keine BVA gestellt werden, um die im Zusammenhang mit einem geplanten BV aufkommenden Bau- und planungsrechtlichen Fragen zu klären. Jeder Architekt in dieser Situation tut allerdings gut daran, das Instrument der BVA zu nutzen, da er dem Bauherren eine genehmigungsfähige Planung schuldet. Ein Bauantrag, der abgelehnt wird, weil die Genehmigungsfähigkeit und andere grundsätzliche Fragen vorab nicht -schriftlich und nachweisbar dokumentiert- geklärt wurden, ist ein Planungsfehler des Architekten und betrifft seine Haftung. Der private Bauherr mag sich die Gebühren/das Honorar für die BVA sparen wollen; der Architekt sollte sich dazu nicht überreden lassen.
 
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DG

Ein Bauantrag, der abgelehnt wird, weil die Genehmigungsfähigkeit und andere grundsätzliche Fragen vorab nicht -schriftlich und nachweisbar dokumentiert- geklärt wurden, ist ein Planungsfehler des Architekten und betrifft seine Haftung. Der private Bauherr mag sich die Gebühren/das Honorar für die BVA sparen wollen; der Architekt sollte sich dazu nicht überreden lassen.
Gutes Argument.

Die Sache mit der Gaube sollte man sich mal in den Bauakten ansehen. Es kann sein, dass die Gaube in der jetzigen Form bereits durch eine spezielle Baulast gesichert ist oder gesichert werden müsste, evtl. auch durch eine vorhabenbezogene oder allgemeine Vereinigungsbaulast.

Für das eigene Vorhaben ist es natürlich günstig, wenn die Gaube in den Bauakten gar nicht zu finden ist oder anders geplant/genehmigt war. Sollte man aber auch vorsichtig mit umgehen, denn ansonsten hat man plötzlich einen schlechtgelaunten Nachbarn.

MfG
Dirk Grafe
 
A

allerdings

Die Dachgaube des Nachbarn befindet sich zum Teil auf Eurem Dach?! Könnte bei Abriss, Verkauf, etc. interessant werden ... .
Er ist jedenfalls einer derjenigen, die das Haus kaufen wollen...

Wobei ich denke, daß TEUR 300 noch sportlich angesetzt ist ... für einen Neubau; bei einer Sanierung mag es noch hinkommen.
Autsch.



Das Quadrat ist eine Doppelgarage.
Grundfläche ist mir gerade nicht bekannt.

Hach, zuerst dachten wir ja, es wäre ein Leichtes, dieses Haus wieder zu beziehen. Und man spart sich ja den Grundstückskauf! Ist ja alles da! Wenn man aber keine Ahnung hat, nimmt das plötzlich kompliziertere Ausmaße an.
 
wpic

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Lassen Sie sich die Vor- und Nachteile dieser Immobilie inkl. aller Bau- und planungsrechtlicher Besonderheiten von einem Altbau- und sanierungserfahrenen Architekten vor Ort erklären. Sie übersehen sonst eventuell entscheidendes und kaufen ein belastetes Objekt mit verdeckten Mängeln.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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