Fay1983
Hallo,
in einem anderen Thread habe ich bereits das ein oder andere Problem mit unserem Bauträger geschildert.
Ich hoffe, ich poste hier an der richtigen Stelle, da wir nun vor einer "amtlichen" Frage stehen.
Wir bauen schlüsselfertig mit einem Bauträger und erwerben das Grundstück samt Haus nach Übergabe im Februar 2020.
Aktuell wird das Haus "zu" gemacht, also Rohbau steht, Dach ist darauf und Fenster sind drin.
Das Grundstück ist leicht (!) abfallend zur hinteren Grundstücksgrenze; mit Baubeginn wurde allerdings das Grundstück stark aufgeschüttet, so dass die Bodenplatte nun relativ hoch über der ursprünglichen Geländekante liegt. Eine Befestigung des losen Erdreichs sieht der BT nicht vor, dies gehöre zum Thema "Außenanlagen". Ich hatte mir zu diesem Zeitpunkt nichts weiter bei gedacht, denn der BT wird ja wissen, was er tut.
Diverse Gartenlandschaftsbauer haben sich das Grundstück nun angesehen, wir wollten wissen, mit welchen Kosten (die ja nicht eingeplant waren) nun zu rechnen ist.
Es müsste auf eine Höhe von ca. 1,70m abgesichert und zusätzlich aufgefüllt werden, um eine ebene Fläche auf Niveau der Bodenplatte zu erhalten, alles in allem inkl. Baumfällarbeiten (diese sind jetzt halb eingebuddelt) und Zaun setzen ca. 10.000 Euro.
Um uns rechtlich abzusichern habe ich daraufhin beim zuständigen Bauamt angerufen, um mögliche Auflagen zu erfragen (ja, ist bei uns ab 2,00m genehmigungspflichtig). Zufällig hatte ich exakt den Bearbeiter für unseren Bauantrag am Apparat, wir kamen ins Gespräch und - long story short - es stellte sich heraus, dass der BT die Bebauung falsch beantragt hat!
Die eingereichten Unterlagen stimmen nicht mit dem aktuell tatsächlichen Zustand überein.
Das Bauamt fühlt sich "getäuscht" und wird den BT zu einer Anhörung vorladen, des Weiteren wird es für den BT nun Auflagen zur Befestigung des Grundstücks geben.
Meine Frage ist nun: Müssen wir nun eigentlich die Kosten für die Befestigung trotzdem noch selbst tragen?
Für den Bauantrag wurden exakt die gleichen Pläne eingereicht, wie wir sie im Notarvertrag unterzeichnet hatten.
Ein Werkplan mit der (offensichtlich erst nachträglich bemessenen) tatsächlichen Geländeneigung lag uns erst nach Notarvertrag und Baugenehmigung zum Baubeginn vor.
Wir sehen hier eigentlich die Verpflichung beim Bauträger, da dieser sowohl dem Bauamt als auch uns als Käufer die fehlerhaften Pläne übergeben hat.
Hatte vielleicht jemand mal einen ähnlich gelagerten Fall?
Danke und LG
in einem anderen Thread habe ich bereits das ein oder andere Problem mit unserem Bauträger geschildert.
Ich hoffe, ich poste hier an der richtigen Stelle, da wir nun vor einer "amtlichen" Frage stehen.
Wir bauen schlüsselfertig mit einem Bauträger und erwerben das Grundstück samt Haus nach Übergabe im Februar 2020.
Aktuell wird das Haus "zu" gemacht, also Rohbau steht, Dach ist darauf und Fenster sind drin.
Das Grundstück ist leicht (!) abfallend zur hinteren Grundstücksgrenze; mit Baubeginn wurde allerdings das Grundstück stark aufgeschüttet, so dass die Bodenplatte nun relativ hoch über der ursprünglichen Geländekante liegt. Eine Befestigung des losen Erdreichs sieht der BT nicht vor, dies gehöre zum Thema "Außenanlagen". Ich hatte mir zu diesem Zeitpunkt nichts weiter bei gedacht, denn der BT wird ja wissen, was er tut.
Diverse Gartenlandschaftsbauer haben sich das Grundstück nun angesehen, wir wollten wissen, mit welchen Kosten (die ja nicht eingeplant waren) nun zu rechnen ist.
Es müsste auf eine Höhe von ca. 1,70m abgesichert und zusätzlich aufgefüllt werden, um eine ebene Fläche auf Niveau der Bodenplatte zu erhalten, alles in allem inkl. Baumfällarbeiten (diese sind jetzt halb eingebuddelt) und Zaun setzen ca. 10.000 Euro.
Um uns rechtlich abzusichern habe ich daraufhin beim zuständigen Bauamt angerufen, um mögliche Auflagen zu erfragen (ja, ist bei uns ab 2,00m genehmigungspflichtig). Zufällig hatte ich exakt den Bearbeiter für unseren Bauantrag am Apparat, wir kamen ins Gespräch und - long story short - es stellte sich heraus, dass der BT die Bebauung falsch beantragt hat!
Die eingereichten Unterlagen stimmen nicht mit dem aktuell tatsächlichen Zustand überein.
Das Bauamt fühlt sich "getäuscht" und wird den BT zu einer Anhörung vorladen, des Weiteren wird es für den BT nun Auflagen zur Befestigung des Grundstücks geben.
Meine Frage ist nun: Müssen wir nun eigentlich die Kosten für die Befestigung trotzdem noch selbst tragen?
Für den Bauantrag wurden exakt die gleichen Pläne eingereicht, wie wir sie im Notarvertrag unterzeichnet hatten.
Ein Werkplan mit der (offensichtlich erst nachträglich bemessenen) tatsächlichen Geländeneigung lag uns erst nach Notarvertrag und Baugenehmigung zum Baubeginn vor.
Wir sehen hier eigentlich die Verpflichung beim Bauträger, da dieser sowohl dem Bauamt als auch uns als Käufer die fehlerhaften Pläne übergeben hat.
Hatte vielleicht jemand mal einen ähnlich gelagerten Fall?
Danke und LG