Haus höher gesetzt als genehmigt; Nachgenehmigungs-Mehrkosten?

4,00 Stern(e) 13 Votes
Fay1983

Fay1983

Hallo,

in einem anderen Thread habe ich bereits das ein oder andere Problem mit unserem Bauträger geschildert.
Ich hoffe, ich poste hier an der richtigen Stelle, da wir nun vor einer "amtlichen" Frage stehen.
Wir bauen schlüsselfertig mit einem Bauträger und erwerben das Grundstück samt Haus nach Übergabe im Februar 2020.
Aktuell wird das Haus "zu" gemacht, also Rohbau steht, Dach ist darauf und Fenster sind drin.

Das Grundstück ist leicht (!) abfallend zur hinteren Grundstücksgrenze; mit Baubeginn wurde allerdings das Grundstück stark aufgeschüttet, so dass die Bodenplatte nun relativ hoch über der ursprünglichen Geländekante liegt. Eine Befestigung des losen Erdreichs sieht der BT nicht vor, dies gehöre zum Thema "Außenanlagen". Ich hatte mir zu diesem Zeitpunkt nichts weiter bei gedacht, denn der BT wird ja wissen, was er tut.
Diverse Gartenlandschaftsbauer haben sich das Grundstück nun angesehen, wir wollten wissen, mit welchen Kosten (die ja nicht eingeplant waren) nun zu rechnen ist.
Es müsste auf eine Höhe von ca. 1,70m abgesichert und zusätzlich aufgefüllt werden, um eine ebene Fläche auf Niveau der Bodenplatte zu erhalten, alles in allem inkl. Baumfällarbeiten (diese sind jetzt halb eingebuddelt) und Zaun setzen ca. 10.000 Euro.
Um uns rechtlich abzusichern habe ich daraufhin beim zuständigen Bauamt angerufen, um mögliche Auflagen zu erfragen (ja, ist bei uns ab 2,00m genehmigungspflichtig). Zufällig hatte ich exakt den Bearbeiter für unseren Bauantrag am Apparat, wir kamen ins Gespräch und - long story short - es stellte sich heraus, dass der BT die Bebauung falsch beantragt hat!
Die eingereichten Unterlagen stimmen nicht mit dem aktuell tatsächlichen Zustand überein.
Das Bauamt fühlt sich "getäuscht" und wird den BT zu einer Anhörung vorladen, des Weiteren wird es für den BT nun Auflagen zur Befestigung des Grundstücks geben.

Meine Frage ist nun: Müssen wir nun eigentlich die Kosten für die Befestigung trotzdem noch selbst tragen?
Für den Bauantrag wurden exakt die gleichen Pläne eingereicht, wie wir sie im Notarvertrag unterzeichnet hatten.
Ein Werkplan mit der (offensichtlich erst nachträglich bemessenen) tatsächlichen Geländeneigung lag uns erst nach Notarvertrag und Baugenehmigung zum Baubeginn vor.
Wir sehen hier eigentlich die Verpflichung beim Bauträger, da dieser sowohl dem Bauamt als auch uns als Käufer die fehlerhaften Pläne übergeben hat.

Hatte vielleicht jemand mal einen ähnlich gelagerten Fall?

Danke und LG
 
A

apokolok

Ja das ist schlüsselfertig vom BT.
Dennoch ist das alles etwas unglücklich.
Für den Bauträger sieht es jetzt so aus als hättet ihr ihn beim Bauamt verpfiffen...
Wegen der Aufschüttung schau in den Vertrag was da geschuldet ist. Wenn ein Garten auf selber Ebene wie die Bodenplatte geschuldet ist, ist es seine Sache.
 
Fay1983

Fay1983

Na ob man das verpfeifen nennen kann weiß ich nicht. Der Bearbeiter im Bauamt hatte sich halt über meine Frage nach solch einer hohen Befestigung gewundert und hat eben gefragt wo genau unser Grundstück liegt.... Und so führte eins zum anderen. Er war dann direkt Tags darauf an der Baustelle und hat sich dann noch einmal bei uns gemeldet mit der Info dass dies so auf keinen Fall genehmigt war.

DIe Pläne in unserem Vertrag zeigen alle wie gesagt kein Gefälle, erst der Werkplan NACH Vertrag zeigt eine deutliche Erhöhung.
Sonst ist im Vertrag nichts explizit festgelegt, außer dass wir uns eben um die Gestaltung der Außenanlagen selbst kümmern müssen. Darunter verstehe ich aber nicht unbedingt die Kostenübernahme für eine zusätzliche Genehmigung zur Grundstücksbefestigung. Immerhin hat das der BT doch selbst verursacht und fehlerhaft beantragt. Und zusätzlich hat er uns das Grundstück falsch verkauft, denn vorab war von einer derarten Anhebung nie die Rede.
 
11ant

11ant

in einem anderen Thread habe ich bereits das ein oder andere Problem mit unserem Bauträger geschildert. [...]
Wir bauen schlüsselfertig mit einem Bauträger und erwerben das Grundstück samt Haus nach Übergabe im Februar 2020.
Inzwischen wird immerhin rechtlich klar, daß Ihr von einem Bauträger gekauft habt. Aber in der Gesamtschau beider Threads beschleicht mich der Eindruck, daß das gekaufte Haus und das gerade gebaut werdende Haus nicht miteinander in Deckung kommen werden. d.h. ich sehe das Entstehen sich nicht auf das hin entwickeln, was Ihr am Ende plangemäß in den Händen haben solltet.

Nun ergeben sich noch Probleme, die nach meiner Einschätzung den Bauträger wirtschaftlich bedrängen dürften: diese Zwitter, die selbst nicht so genau wissen, wie weit sie BT und wie weit sie GU sind, haben oft nicht das angemessene Kapitalfundament. Es wäre wohl günstig, wenn ein konsultierter Anwalt auch im Insolvenzrecht bewandert wäre. Freundet Euch mit dem Gedanken an, daß heil aus dem Vertrag zu kommen und woanders den Bautraum neu starten zu müssen eine relativ glückliche Option wäre.
 
Fay1983

Fay1983

Inzwischen wird immerhin rechtlich klar, daß Ihr von einem Bauträger gekauft habt. Aber in der Gesamtschau beider Threads beschleicht mich der Eindruck, daß das gekaufte Haus und das gerade gebaut werdende Haus nicht miteinander in Deckung kommen werden. d.h. ich sehe das Entstehen sich nicht auf das hin entwickeln, was Ihr am Ende plangemäß in den Händen haben solltet.
Dazu kann ich an dieser Stelle nichts sagen, der Bau geht zügig voran und es kam bisher noch zu keiner Verzögerung. Lediglich die Innenwände entsprechen nicht unbedingt dem, was man erwarten würde.

Nun ergeben sich noch Probleme, die nach meiner Einschätzung den Bauträger wirtschaftlich bedrängen dürften: diese Zwitter, die selbst nicht so genau wissen, wie weit sie BT und wie weit sie GU sind, haben oft nicht das angemessene Kapitalfundament. Es wäre wohl günstig, wenn ein konsultierter Anwalt auch im Insolvenzrecht bewandert wäre. Freundet Euch mit dem Gedanken an, daß heil aus dem Vertrag zu kommen und woanders den Bautraum neu starten zu müssen eine relativ glückliche Option wäre.
Der BT hat diverse Baustellen aktuell am Start, wir haben einige davon besichtigt, anscheinend werden die Häuser fertig gestellt.
Es geht uns hier v.a. (in diesem Thread) um das doch sehr unsichere Thema mit der fehlerhaften Baugenehmigung und es könnte ja sein, dass dem ein oder anderen solch ein Fall schon einmal begegnet ist. Wir möchten nur ein wenig abschätzen können, was da auf uns zukommen könnte.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42238 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Haus höher gesetzt als genehmigt; Nachgenehmigungs-Mehrkosten?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Eigenheim schlüsselfertig. Freies Grundstück 17
2Kosten/Planung Grundstück, Baunebenkosten Schlüsselfertig usw. 27
3Winkelbungalow auf Grundstück 800m2 - Finanziell machbar? 16
4Grundstück vorbereiten für Bodenplatte bei leichter Hanglage 15
5Probleme Bauamt - Mangelhaftes Grundstück gekauft 56
6Bauträger verweigert Herausgabe von Unterlagen 32
7Einschätzung Grundstück - Hanglage 15
8Bauträger verlangt Anzahlung für Zeichnungsbeginn 42
9Grundstück wäre vorhanden - 2.5 Geschossig bauen Voraussetzung! 16
10Dieses Grundstück kaufen? Eure Meinung bitte... 18
11Ideen für Hausbau auf elterlichem Grundstück 41
12Grundstück um 2m erhöhen - Erfahrungen? 21
13Einschätzung zu Grundstück gesucht - Artikel 34 Umbebauung 11
14Grundstück- und Hausfinanzierung - zusammen oder getrennt? 54
15Nachbar baut Stützmauer auf meinem Grundstück. Was tun? 87
16L-förmiges Haus auf trapezförmigem Grundstück 34
17Erstes Gespräch mit Bauträger - erste Zahlen... 64
18Hausbau schlüsselfertig, aber mit eigener Raumverteilung? 17
19Eigenheim - Grundstück Planen / Finanzierung mit Einkommen ok? 22
20Reeller Preis für Einfamilienhaus ggf. Schlüsselfertig 28

Oben