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Der Privatfußweg vor unserem Grundstück gehört zu Flurstück 1654 und 1656. Der Fußweg vor dem Haus des Nachbarn zum Flurstück 1653. Wenn du dir die qm-Zahl der einzelnen Parzellen durchrechnest, dann kommt man auf diesen Wert auch nur "inkl." Fußweg.Wenn der Fußweg Euch gehören würde, würde er zum Grundstück gehören. Das tut er m.W. nicht, sondern er gehört zum öffentlichen Raum. Es ist ein Irrglaube, dass Dir etwas gehört, nur weil Du der vermeintlich einzige bist, der es benutzt.
Oder hast Du tatsächlich einen Eintrag im Grundbuch für dieses Flurstück?
Die eingezeichnete Hausbreite beträgt 8,5m + 3 Meter links uns rechts Mindestabstand = 14,5m. Die Tiefe ab Ende des Fußweges 19m. 19x14,5=275,5 qm². Mit den 2 Meter Fußweg sind es. 21x14,5=304,5 qm² (Flurstück 1654). Das gleiche kann man sich für Flurstück 1656 und 1653 berechnen. In der Zeichnung gibt es auch keine Flurstücksnummer für den Fußweg.
Nur die Privatstraßen sind gehören anteilig allen Parteien. Wir haben 2/6 Eigentum an der Privatstraße (Flurstück 1652). Steht auch so im Grundstückskaufvertrag drin.