Haus verkaufen oder allein behalten bei theoretischer Scheidung?

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Zuletzt aktualisiert 28.01.2025
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N

nordanney

aber wo genau bekomme ich die Differenz her zwischen derzeitigem Verkaufspreisniveau und Verkehrswert?
Da gibt es keine Differenz. Der Verkehrspreis entspricht dem aktuellen Verkaufspreis(niveau). Das ist ja gerade die Definition des Verkehrswertes/Marktwertes, dass er der aktuelle Preis zum aktuellen Stichtag ist. Die Ermittlung des Verkehrswertes kann über einen Gutachter erfolgen. Und den kann man beeinflussen... (so dass "sein" Verkehrswert eher höher oder niedriger ausfällt, als dass er korrekt ermittelt wird. DEN Verkehrswert, der genau auch den Verkaufspreis auf den Punkt widerspiegelt, gibt es auch nicht. Es ist und bleibt ein voraussichtlicher Wert.
 
Y

ypg

Fakt: Ich habe das Haus behalten, da die 50000€ an meinen Vater nicht zurückgezahlt werden müssen.
Er hat seine 20000€ wiederbekommen, ohne Zinsen. Das, was er monatlich in die Raten gesteckt hat, ist gleichwertig zu sehen wie eine Miete, die er auch anders bezahlt hätte, genauso wie die Renovierung (war übersichtlich von der Summe)
Ich trage das Risiko der Restfinanzierung ohne weitere Forderungen an ihn. Er geht aus dem Grundbuch. Er bekommt dann ein automatisches Vorkaufsrecht auf das Haus.
Die Bank lässt man bei der schnellen und gütlichen (nur schnell und zeitnah geht gütlich) Einigung natürlich raus!
Denn man hat einen Vertrag, den man brechen würde.
 
A

Arauki11

Der mögliche Zündstoff liegt in der von @wiltshire genannten Vermischung von verständlicherweise vorhandenen, beiderseits angekratzten Emotionen mit finanziellen Ansprüchen.
@Juergen456 ich glaube, dass Du da noch nicht angelangt bist, das tatsächlich zu trennen und Deine Frau wohl ebenso nicht. Verständlicherweise, denn ihr seid ja noch mitten drin im Trennungsprozess mit all seinen unkalkulierbaren Entwicklungen.
Daher würde ich, aus eigenen Erlebnissen heraus und mit gebührendem Abstand, Dir dazu raten, zunächst eine wirklich auch räumliche Trennung zu vollziehen und genauso gleichzeitig den Verkauf des Hauses nach Möglichkeit gemeinsam anstreben. Danach sieht man, was übrig bleibt. Alle anderen Zahlenspiele sind schon schwierig, ohne den emotionalen Stress einer Trennung (siehe Erbe) aber gleichzeitig wird das wohl nicht gelingen.
Ich sehe da zu viel Wunschdenken und nicht mehr entstehende Enttäuschung anstatt für sich festzulegen, dass man die Dinge regelt, ob der andere nun mitmacht oder nicht.
Das kann am Ende sehr teuer werden, wenn eine Seite irgendwann zu verletzt emotional reagiert, von daher würde ich da nicht allzu viel Zeit vergehen lassen und warten, bis die Emotionen nicht mehr in die Sache hineinwirken.
Stell Dir vor, wenn die neue Liebschaft bei ihr plötzlich wackeln würde, wie sich das für sie (nicht für Dich) plötzlich völlig anders anfühlen könnte.
Sei nicht ein Spielball fremder Entscheidungen, triff Deine eigenen, so mein nach wie vor dringender Rat.
 
M

MachsSelbst

Ich würde vor allem mal zum Scheidungsanwalt gehen, denn der ist genau dafür da:
Im besten Interesse seines Mandaten auf rein sachlicher, professioneller Ebene rechtssicher zu beraten und am Ende auch die Scheidungsklage durchzuziehen.

Man will da natürlich nix unterstellen, aber womöglich sitzt die Ex-Frau in spe schon beim Anwalt und baldowert einen Plan aus... während der Mann sich noch unverbindliche Ideen in einem Internetforum holt.
 
Y

ypg

aber wo genau bekomme ich die Differenz her zwischen derzeitigem Verkaufspreisniveau und Verkehrswert?
Vergiss nicht: die Schulden werden gegengerechnet. Dazu gehört auch das zinslose Darlehen ihrer Eltern: Du wirst ihr bzw. den Eltern also außerdem 50000€ zurückzahlen müssen.

Reine Baukosten waren es bisher ca. 450.000€. Eigenkapital haben wir dabei rund 200.000€
Bei einem geschätzten Wert von 650000€ verbleiben Euch als Differenz 207000€
Macht für Dich 103500€.
Wenn Du also 3500€ und Dein Eigenkapital von 100000€ bekommst, ist es gerecht ausgeglichen.
 
J

Juergen456

Ich würde vor allem mal zum Scheidungsanwalt gehen, denn der ist genau dafür da:
Im besten Interesse seines Mandaten auf rein sachlicher, professioneller Ebene rechtssicher zu beraten und am Ende auch die Scheidungsklage durchzuziehen.

Man will da natürlich nix unterstellen, aber womöglich sitzt die Ex-Frau in spe schon beim Anwalt und baldowert einen Plan aus... während der Mann sich noch unverbindliche Ideen in einem Internetforum holt.
Den Termin gab es bereits und soweit ist auch alles geklärt. Hier gab es auch den Rat einen gemeinsamen Verkauf anzustreben und im Zweifel eben über Makler/Gutachter sich Werte einzuholen für eine etwaige Auszahlung. Zudem das Gespräch mit der Bank suchen, wenn wir den Ausahlungsweg gehen damit ich aus der Haftung herausbekomme.
Mir geht es nur darum hier Ansätze zu finden was man noch beachten kann.
 
Zuletzt aktualisiert 28.01.2025
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