Hausbau geplant, mit welchen Summen muss man heute rechnen?

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Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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Y

ypg

Da ich im Moment Selbstständig bin ist das Einkommen stark schwankend.
Das könnte ein Problem für die Bank sein! Selbstständigkeit muss meist länger und dauerhaft Bestand haben.
Gerade schwankende Zahlen sind meist nicht diskutierbar. Dann kommt noch die Sparte „Onlline-Shop“ als Eintagsfliege… ich würde erstmal bei der Bank vorsprechen, ob Du eine Chance hast.
Sieht auf den ersten Blick nicht so schlecht aus...

4.1 Art der baulichen Nutzung Im Plangebiet
Das alles steht ja nun nicht im Bebauungsplan, sondern unter Par 4 Baunutzungsverordnung.
Meist stehen im Bebauungsplan dann die Einschränkungen.
Denn genau diese täglichen Anlieferungen und regelmäßige LKWs sind die Belästigungen der anderen Bewohner.
Zum Preis: kommt drauf an, was Du unter gehoben verstehst. Da normaler Standard mit 3-3,5 tsd/qm zu Buche schlägt, rechne mal mit 4-4,5 tsd.
 
i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

steht im Bebauungsplan, der Link wurde inzwischen entfernt. Hier der entsprechende Auszug (ich hatte vorher nicht alles gelesen)
copypaste geht leider nicht da PDF geschützt (und ich gerade keine Lust habe den Schutz auszuhebeln)
Es ist der Bebauungsplan der Gemeinde Rabenau, Ortsteil Geilshausen.Wohngebiet "Im Löndörfer Feld"

d.h. eigentlich erlaubt aber hier dann speziell doch nicht (und zwar definitiv nicht)
hausbau-geplant-mit-welchen-summen-muss-man-heute-rechnen-611930-1.jpg
 
Tassimat

Tassimat

Das könnte ein Problem für die Bank sein! Selbstständigkeit muss meist länger und dauerhaft Bestand haben.
Gerade schwankende Zahlen sind meist nicht diskutierbar. Dann kommt noch die Sparte „Onlline-Shop“ als Eintagsfliege… ich würde erstmal bei der Bank vorsprechen, ob Du eine Chance hast.
Das Grundstück würde ohne Aufnahme eines Kredites gekauft werden.
Sehe ich auch so, erstmal mit der Bank sprechen, wieviel Kredit maximal zu bekommen ist.
Aber da viel Eigenkapital vorhanden zu sein scheint, sollte das eher positiv ausgehen.



Zulässig sind: 1. Wohngebäude, 2. die der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, 3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. Die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind: 1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, 3. Anlagen für Verwaltungen, 4. Gartenbaubetriebe, 5. Tankstellen
"sonstige nicht störende Gewerbebetriebe": Das ist für mich gefühlt sehr schwamming. Vielleicht ist es aber auch eine Standardformulierung, die laute Industrie fern halten soll. LKWs zählen für viele Menschen jedenfalls als störend. Da wollen sicherlich Familien mit Kindern wohnen.

Über was für LKWs reden wir hier? Eher 7,5t oder 40t?

Eigentlich bleibt ja nur eines: Termin bei der Stadt machen, Vorhaben vorstellen und nachfragen, ob das so ok ist.
 
Y

ypg

Das Querlesen zeigt auch ein Mischgebiet an?!
dem zufolge könnte natürlich ein Gewerbe machbar sein.
Allerdings lese ich auch von Hang und Problemen bei der Gründung. Es wird zwar auch der Grund sein, dass Bauen teuer geworden ist, dass die Bauwilligen wieder abgesprungen sind, aber sicherlich auch der Grund, dass es kein einfaches Gebiet ist (Hang, Grundwasser).
 
i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

"sonstige nicht störende Gewerbebetriebe" sind explizit untersagt! (Siehe Textausschnitt). Die Formulierungen in B-Plänen sind mEA oft absichtlich oder aus Unfähigkeit schwer verständlich ausgedrückt :-(
 
Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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