Yaso2.0
Zum Zeitpunkt der Trennung hatte sie nichts, woran er einen Zugewinn erhalten könnte. Es ginge halt um die Zukunft. Sie hat es so verstanden, dass der Tag der Scheidung sozusagen der Stichtag ist, wer welches Vermögen hat.Zugewinn wird nicht erst am Scheidungstermin berechnet. Auch der Trennungstermin ist wichtig.
Derzeit ist die Lage so, dass sie bei ihm Zugewinnansprüche hat.
Den Tipp mit der großen Bank gebe ich mal weiter. Beim Vermittler wurde die nicht erwähnt..
Mit dem Anspruch meinte die Bank den Zugewinn. Aber kann ein Zugewinn entstehen, wenn sie das Haus zu 100% (evtl. sogar mehr als 100%, mit Nebenkosten) finanziert, keine Tilgung beginnt, vorerst nichts saniert. Sie würde lediglich anfangen die Zinsrate zu zahlen.Das ist ein bisschen unlogisch- Ansprüche am Haus kann er nicht stellen, weil er nicht im Grundbuch steht. Das einzige, was zählt ist der Zugewinn, also der Vermögenszuwachs. Dafür ist es aber unerheblich, ob das Vermögen als Barvermögen vorhanden ist oder als Eigenkapital im Haus steckt. Es ist beide Male gleich viel.
Das einzige, was beachtet werden sollte ist, dass genug Barmittel zum Auszahlen des Partners zurückgehalten werden in dem Fall, dass ihr Zugewinn höher ist als seiner. Denn wenn sie alles Geld ins Haus stecken würde, hätte sie in diesem Fall natürlich ein Problem.
Es wären in dem Fall ja nichts als Schulden da. Oder würde da trotzdem der mögliche Zugewinn am Verkehrswert des Hauses bewertet werden vom Zeitpunkt des Kaufs bis zur Scheidung?