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SaniererNRW123
mh. Lass mal überlegen...Wenn ihr keine Vertragsstrafe vereinbart habt, auf welcher Grundlage wollt ihr dann rechtlich vorgehen?
Wie wäre es mit Verzugsschaden gem. Baugesetzbuch? Das ist ja das schöne an den neuen Verbraucherbauverträgen.
Ist wohl unstrittig, oder? Streiten kann man aber sehr gut über die Höhe.
Warst Du nicht der, der erst am Dienstag geschrieben hat:Ne Baustoffkrise auch. Wer gewartet hat, statt Anfang 2022 zu Mondpreisen zu bestellen, der spart jetzt ordentlich Geld bei Stahl, Holz, usw.
Dienstag war noch kein Ende von Preissprüngen zu erkennen und nur zwei Tage später ist die Welt schon wieder in Ordnung?Ich finde es mehr als bemerkenswert, dass die Glaskugel vieler Teilnehmer hier schon ein Ende der Preissprünge zu erkennen vermag, gar von einer rückläufigen Entwicklung der Baupreise ausgeht...