Hilfe-Grundstückskauf; Notar, Eigentümer ermitteln, Flurkarte

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H

Hermes

so..... habe mal eine Frage bzgl. des Themas "Grundstückskauf".

Vorweg, ich hab was das angeht wenig Ahnung, darum meine Frage!!!!

Meine Frau und ich gehen seit jeher spazieren und da ist uns ein großes Grundstück
zwischen zwei Häusern aufgefallen. Nur wissen wir nicht wem dieses gehört :/
Nun wissen wir, dass wir beim Bauamt zwecks Flurkarte und Flurstücksnummer anfragen können
und zwecks Bebauungsplan. Des Weiteren kann ein Ortsansässiger Notar für uns herausfinden,
wem denn das Grundstück gehört!
Jetzt der Knackpunkt:
Hat hier irgendwer eine Idee wie man da sinnvoll vorgeht, wenn man weiß wer der Eigentümer ist?
Wir wollen uns da nicht verscherzen und auch keine Probleme damit haben, jedoch ist dieses
Grundstück traumhaft für uns gelegen und ist auch nicht jedermanns Sache!

Ich weiß das es jetzt eine ganz spezielle Frage ist, muss man auch nicht kommentieren oder
sonstiges! Nur würde ich mich über Tipps freuen. Vll haben wir hier auch jmd. der eine gleiche
Erfahrung gemacht hat!

Vielen Dank und Gruß!!!
 
B

Bauexperte

Hallo,

Meine Frau und ich gehen seit jeher spazieren und da ist uns ein großes Grundstück
zwischen zwei Häusern aufgefallen. Nur wissen wir nicht wem dieses gehört :/
Nun wissen wir, dass wir beim Bauamt zwecks Flurkarte und Flurstücksnummer anfragen können
und zwecks Bebauungsplan. Des Weiteren kann ein Ortsansässiger Notar für uns herausfinden,
wem denn das Grundstück gehört!
Das ist Alles viel zu kompliziert und unnötig.

Geh zum Liegenschaftsamt; dort führen sie ein sog. Lückenkataster. Wenn die Eigentümer "Deines" Wunschgrundstückes verkaufen wollen, sind sie dort mit Namen und Anschrift aufgelistet. Findet sich kein derartiger Eintrag, darfst Du in aller Regel davon ausgehen, daß die Eigentümer nicht verkaufen wollen und alle nachfolgenden Überlegungen sind umsonst.

Hat hier irgendwer eine Idee wie man da sinnvoll vorgeht, wenn man weiß wer der Eigentümer ist?
Wir wollen uns da nicht verscherzen und auch keine Probleme damit haben, jedoch ist dieses
Grundstück traumhaft für uns gelegen und ist auch nicht jedermanns Sache!
Ob das Grundstück "Jedermanns" Sache ist oder nicht, liegt nicht in Deiner Entscheidung, sondern in der Betrachtungsweise des aktuellen Grundstückseigentümers. Will heißen, Du solltest nicht dem Trugschluss unterliegen, mit dieser Argumentation den möglichen Verkaufspreis drücken zu können.

Vorausgesetzt, der Eigentümer hat seine Daten im Lückenkataster zur Einsicht freigegeben - schreibe ihn an und frage, ob er Zeit für Dich hat. Wenn ja - erkläre ihm im persönlichen Gespräch/Telefonat, was Du von ihm möchtest. Da gibt es Nichts, was besonders beachtet werden müßte - schlicht fragen; mehr als ein Ja oder Nein kann schlecht dabei herumkommen

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt bearbeitet:
T

toxicmolotof

Nachbarn fragen.

Ein Notar kann das für dich nicht legal in Erfahrung bringen. Technisch, da stimme ich dir zu, kann das jeder Notar oder auch die meisten Banken vor Ort. Auch könnte dir das die Stadtverwaltung oder das Finanzamt. Aber das wäre ebenso nicht legal.

SO lange du kein berechtigtes Interesse vorweisen kannst darf dir weder ein Notar, noch das Amtsgericht, bei dem das Grundbuch geführt wird, Auskunft erteilen.

Und reines Kaufinteresse ist KEIN berechtigtes Interesse.

Also hast du entweder Glück und jemand sagt es dir, ohne dass er es eigentlich gedurft hätte, oder eben du fragst die Nachbarn. Die wissen es oder können als Nachbarn zumindest ein berechtigtes Interesse nachweisen und Auskunft beim Grundbuchamt verlangen.
 
Y

ypg

Ich habe damals - 15 Jahre ist es schon her - über das Katasteramt immer den Besitzer von Baulücken herausbekommen. Leider war das Interesse des Verkaufs meist mau, da das Geld nicht gebraucht wurde und Grundeigentum nun mal viel Wert ist.
Jahre später wurde dann doch ein Haus darauf gebaut: von einem Bauträger! Irgendwie scheinen diese souveräner auf ältere Grundstückseigentümer als stinknormale Bürger, die mal nett übers Telefon anfragen
 
W

Wastl

Wer nicht wagt der nicht gewinnt. Ich würde es auch versuchen wenn das Grundstück nicht im Lückenkataster eingetragen ist. Vielleicht weiß der Besitzer ja gar nichts von dieser Liste. Wenn du den Namen mal hast (und die Anschrift) würde ich es persönlich versuchen. Also anrufen um einen Termin zu vereinbaren und dann persönlich vorsprechen. Und die Nachbarn könnten eventuell kein Interesse daran haben, dass deren Baulücke zugebaut wird – daher würde ich die erst im Notfall nehmen. nicht das die vorab schlechte Stimmung beim Eigentümer machen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.12.2024
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