Zuletzt aktualisiert 23.12.2024 Sie befinden sich auf der Seite 6 der Diskussion zum Thema: Höherliegende Nachbargrundstücke abfangen: L-Steine usw. - Tipps >> Zum 1. Beitrag <<
Die Vermutung liegt nahe, dass fuer die im Bild dargestellte Mauer mit Zaun eine Genehmigung vorliegen muss. Zumindest vom betroffenen Nachbar. Also von Dir oder vom Vorbesitzer Deines Grundstücks. Mal von der Baubehoerde abgesehen.
Die Vermutung liegt nahe, dass fuer die im Bild dargestellte Mauer mit Zaun eine Genehmigung vorliegen muss. Zumindest vom betroffenen Nachbar. Also von Dir oder vom Vorbesitzer Deines Grundstücks. Mal von der Baubehoerde abgesehen.
Ich habe mal gebastelt. In rot sind die neuen geplanten Höhen und in Blau die Bestandshöhen. Ich hoffe man versteht was ich sagen will und sieht es. Unser Haus wird quasi von allen umliegenden Grundstücken eingegrenzt. Unser Grundstück ist der Stiefel, der vorne am Wendehammer anfängt und sich bis hinten links erstreckt.