11ant, vielen Dank für den Hinweis.
Du meinst also, falls das Bestandshaus absackt, sollte man den Boden prüfen, was die Beschaffenheit für einen Neubau bedeutet.
Falls der Boden gut genug ist, wäre auch eine Sanierung nicht von der Hand zu weisen.
Nochmal zu der Garagenthematik.
Dass ich die 9m aufteilen kann, war mir bewußt.
Ich dachte an eine "normale Doppelgarage". 6x7m oder so.
Mit den restlichen 2-3m kann ich aber für einen Werkstatt-Schuppen nichts anfangen.
Um die maximalen 9m nicht zu überschreiten würde ich den Schuppen 3m von der Nord-Grenze entfernt stellen.
Eigentlich direkt an das Haus,.... womit ich vermutlich die Abstandsfläche des Hauses verletzen würde....
.... oder könnte der Schuppen Teil des Hauses sein, dann ergibt sich wieder die Ursprungs-Frage, ob ich hinter der Garage auf 3m an die Grenze ran darf und nur vor der Garage die 6m erfüllen muss.
Zum Plan:
Das Jahr 1957 steht im Geo-Portal, wo ich den Plan heruntergeladen habe.
Der Mitarbeiter von der Gemeine sagte, dass er auch nichts Anderes vorliegen habe.
Das Baujahr des Hauses müsste ich aus den Unterlagen raus suchen, aber ich denke mit 196x liegt man ganz gut.