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ypg
Das Problem ist, denke ich, dass diejenigen, die sich mit Baufenster, Grundflächenzahl usw. hier auskennen, nichts definitives zu Deinem Uralt-Bebauungsplan sagen können. Da können Ausnahmen eine Rolle spielen, die Dir oder Deinem Architekten nur Dein Bauamt definitiv sagen können.Natürlich nicht :)
Darum frag ich das hier nach... Ich möchte dazu lernen.
Auch wenn dort im Bauamt Urlaub ist, ändert das nichts an dieser Tatsache.
Grundsätzlich gilt, sofern Du alle Vorgaben Deines Bebauungsplans einhältst, der hier unbekannt bleibt, Du auf Deinem Grundstück mit Deinem Haus die Grundflächenzahl ausschöpfen kannst, ob mit einem Haus oder einem Haus mit Anbau oder einem Haus mit untergeordnetem Nebengebäude usw., sofern es oder Details nicht explizit untersagt ist.
Dazu auch nochmal Deine Landesbauordnung durchlesen und verstehen.
Das „ich weiss, dass…“ führt zu Rätselraten, da man wiederum nicht weiss, worauf sich Dein Wissen bezieht.
Ich rate Dir bei Deiner Unsicherheit zu einem Architekten, der Dir Deine Fragen fachgerecht beantwortet und ggf Dir auch Ratschläge geben kann, weil er die Landesbauordnung (hoffentlich) aus dem FF rezitieren und für Dein Grundstück auch anwenden kann.
Ich kann mir vorstellen, dass Ihr in einer Stunde Deine Fragen definitiv klären könnt, die hier über Tage und Wochen doch nur vage angeschnitten werden können.