Jurahaus Grundriss - Frühe Projektphase

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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H

hanghaus2023

Die Vorschläge von hanghaus2023 in #24 und haydee in #46 sind drei Geschossig.
Ich habe da nur dargestellt, was mMn nach Bebauungsplan maximal möglich ist. Aber du darfst ja höher. Warum hat dann der Planer so niedrige Fenster im OG?

Der sieht das Ja so wie ich. Siehe Kommentar:

jurahaus-grundriss-fruehe-projektphase-656896-1.png
 
H

hanghaus2023

Du bist für meinen Vorschlag nicht offen, also spare ich mir die Arbeit.

Kurz gesagt, Wohn Essbereich und Büro im UG. Schlafzimmer und Kinderzimmer und Bad im EG Hausanschluss und Hauswirtschaftsraum unter der Garage. Wenn man Geld übrig hat ein Dach oben drauf was teilweise ausgebaut werden könnte.

Mir fällt gerade nicht ein wer hier im Forum so etwas schon gebaut hat mit netten bebilderten Bericht zur Herstellungsphase. @11ant findet den bestimmt.
 
11ant

11ant

Mir fällt gerade nicht ein wer hier im Forum so etwas schon gebaut hat mit netten bebilderten Bericht zur Herstellungsphase. @11ant findet den bestimmt.
Meinst Du https://www.hausbau-forum.de/threads/grundrissentwurf-einfamilienhaus-hanglage.37183/page-9 von @JayneCobb ? - dann wäre allerdings die Geschoßaufteilung
Wohn Essbereich und Büro im UG. Schlafzimmer und Kinderzimmer und Bad im EG Hausanschluss und Hauswirtschaftsraum unter der Garage.
falsch erinnert.
 
Y

ypg

Heute morgen geschrieben und noch nicht abgeschickt:
Dennoch empfinde ich persönlich den Ton und die verbisse Art hier manchmal sehr unangenehm
Diese Empfindung hat man häufig, wenn andere anderer Meinung sind und nicht das bestätigt bekommt, worauf man sich eingeschossen hat und sich schön geschaut oder eingeredet hat. Dann ist man angeblich unfreundlich, es herrsche Gegenwind oder „Einheitsbrei wird gelabert“, obwohl es genau gegenteilig ist: die individuellen Herausforderungen werden meist vom Bauherrn im Traumland nicht erkannt, es wird der Einheitsbrei DIY aufgrund eingeschränktem Wissen geplant und der Gegenwind macht im Thread klar, dass es so einfach nicht geht, den Mainstream und Pinterest auf diesem Grundstück nachzubauen.

In diesem Fall wird im Nutz-Keller/UG-Hang ein Außenzugang im Süden geplant. Darüber soll eine aufgeständerte Terrasse im EG kommen. Was wird dann dunkel? Genau, das UG, da ja eine Terrasse über den Kellerfenstern geplant wird. Aber auch nur wegen der aufgeständerten Terrasse (Balkon). Das gibt dann auch keine schöne helle Sommerliche Küche.

Wenn man es aber so - aus welchen Gründen auch immer - mit dem UG lösen möchte, dann plant man Terrasse dort, wo sie nicht dem anderen Geschoss zum Nachteil wird.

Außerdem möchte ich erinnern, dass man überlegt, im Keller eine Einliegerwohnung für Schwiegermutter oder große Kinder einzurichten. Zugang dann über Süden, quasi neben der aufgeständerten Terrasse über dem eigenen Grundstück. Da ist dann Privatsphäre für alle Beteiligten gleich 0, denn man denkt wieder nur in Balkon-Wohnung und ist nicht im Garten-Einfamilienhaus-Leben angekommen.

Grundsätzlich wird meiner Meinung nach ständig der Fehler gemacht, ein Typenhaus zu nehmen und einen Keller darunter zu setzen oder ein Typenhausgrundriss als gesetzt zu nehmen (siehe Eingangsbeitrag), ohne halt mal andere Möglichkeiten überhaupt mal zuzulassen. (Ich glaube, ich wiederhole mich)
Dennoch sagt im Augenblick irgendwas in uns, Allraum unten passt nicht
Ja, Eure Meinung, Euer Haus, aber nicht das Haus des/der TEs. Bei Dir geht es um einen talseitigen Eingang mit Wohnen im UG… was ganz anderes als hier.
Individualität oder sich nicht die Mühe geben, es anders zu machen als man überall sieht, das gestehe ich allen Bauherren zu. Nur sie selbst trauen es sich nicht. Es ist halt nicht immer einfach, sich mal aus einer standardisierten Komfortzone zu beamen und es anders zu machen als man es ständig in bunt und Hochglanz sieht. Dann sollte man aber auch nicht stänkern und diejenigen kritisieren, die sich Mühe geben. Ich persönlich hätte hier wohl gar nicht geschrieben, wenn nicht die TE meine Meinung direkt gefordert hat, indem sie ua mich angesprochen hat.

Wer nicht gern trägt oder Treppen geht, der sollte von einem Hanggrundstück absehen. Oder er muss sich mit einem Plan B bei der Hausplanung konfrontieren.
Die Einkäufe muss man aber das ganze Jahr hinweg ins Haus bringen, das Glas in den Garten nur an schönen Tagen.
kein Problem ein paar Stufen in den Garten zu gehen, da bleib ich eh länger.
Der Unterschied ist genau der, dass man, wenn man das Haus betritt, noch im Ankomm-und-Verstau-und-Erledigungsmodus ist. Originell ist, dass ein Mann hier nur in Flaschen denkt, der Einkauf aber etwas mehr beinhaltet.
Die paar Stufen im Garten können dann sehr nervig werden, wenn man im Feierabendmodus alle 10 Minuten fürs Kind entweder etwas holen, wegbringen, Aufpassen muss, zwischen der Kinderbetreuung im Garten noch Mahlzeiten kocht etc. Umgekehrt hetzt man Tag ein Tag aus und nicht nur bei schönem Wetter diese Stufen, um der Gartenpflege neben dem Kochen nachzukommen. So denkt man in einer Mietwohnung natürlich nicht. Da steht man eher am Panoramafester und schaut sich das Mistwetter von drinnen an, anstatt auf dem feuchten Terrassenholz der Nottreppe auszurutschen.

Da ich den zweiten Teil erst jetzt geschrieben habe, nachdem ich alles nochmal nach unfreundlichen Kommentaren abgesucht habe (negativ), ist mir das Budget nochmals aufgefallen. Da sehe ich eh keine drei Geschosse, noch eine Einliegerwohnung oder unterkellerte DG.

Ich möchte hier nochmal erwähnen, dass bei Hanggrundstücken auch gern das schöne Hilfsmittel versetztes Sattel- bzw Pultdach ein harmonisches Miteinander von Haus und Grund möglich macht.
 
F

familie_s

Ui, hier hat sich ja einiges getan, ich versuche mal zu antworten.
....und hatte viele Freunde und Nachbarn mit dem hier anvisierten Modell.
Danke, mir geht es hier ähnlich.

Wie so häufig hier im Grundrissbereich sind die Gründe der Threadstarter vermutlich eine Idee, auf die man sich mal eingeschossen hat, bevor man sich ernsthaft mit dem Thema Grundriss beschäftigt hat. Und jetzt wird eben das Haus der Idee passend gemacht, statt das Haus dem Grundstück anzupassen. Mal abgesehen davon, dass das geplante Gebäude vermutlich ohnehin nicht erlaubt ist, damit eben der Nachbar keinen 12m Turm vorgesetzt bekommt. Der ist in der Hinsicht viel schlimmer als die 4m Thujahecke
Nein. Die Gründe sind, wie bereits erwähnt, Erfahrungen aus der jahrelangen Haussuche und aus den bisherigen Wohnsituationen. Mit dem Thema Grundriss haben wir uns ebenso beschäftigt. Und zwar nicht nur stumpf Musterhausgrundrisse angeschaut, sondern uns auch eingelesen.
Dennoch gebe ich dir recht, dass wir uns auf unseren Laiengrundriss eingeschossen haben. Genau aus diesem Grund haben wir uns an zwei Architekten gewandt, selbstverständlich ohne unsere eigenen Entwürfe mitzubringen, sind aber mit dem Ergebnis nicht glücklich.
Wir haben vor dem Grundstückskauf abgeklärt, dass wir so bauen dürfen. Wir haben übrigens auch einen Alternativentwurf mit 6,5m Wandhöhe. Dazu haben wir den Keller niedriger angesetzt und ein 45° Satteldach geplant. Der Entwurf ist sogar insgesamt höher. Welcher Nachbar sich an der Höhe stören soll, erschließt sich mir aber auch nicht. Der nördlich am Hang ist 5m höher als wir.


Wir haben lange hier mitgelesen (auch Katis Thread verfolgt) und waren auf dem Grundstück, um alle Punkte zu berücksichtigen. Dennoch sagt im Augenblick irgendwas in uns, Allraum unten passt nicht. Das sind mitunter kleine Details auf dem Grundstück, die sich gar nicht so leicht benennen lassen. Mich stört es einfach, Kästen nach unten zu tragen. Ich persönlich (!) mag es auch nicht wie bei Kati, dass Gäste im Schlaftrakt ankommen und der beste Ausblick im Schlafzimmer ist. Ich habe hingegen kein Problem ein paar Stufen in den Garten zu gehen, da bleib ich eh länger.
Dem stimme ich voll und ganz zu. Aktuell liegt auf dem Grundstück der Aushub der Straße. Damit kann sich sehr gut auf unterschiedliche Höhen begeben und "auf sich wirken lassen". Allerdings sind im Bebauungsplan Bäume eingezeichnet. Diese standen (zumindest nicht an dieser Position) vorher nicht dort. Wir hätten gerne dennoch aus Küche/Esszimmer weiterhin eine schöne Aussicht und daher würden wir gerne da drüber schauen.


Wenn man auf den TE spezieller eingehen will, gehört sich aber auch, dass der TE sich dann erklärt, warum UG nicht in Frage kommt, wo evtl. Nachteile aus seiner Sicht liegen usw., dann kann auch eine Diskussion in Gang kommen und nicht nur pauschaliert geantwortet werden.
Da hast du recht, ich habe bisher nur "pro" EG argumentiert, nicht "contra" UG. Grundsätzlich wäre ein Wohnraum im UG denkbar. Vorausgesetzt wir bekommen unser Raumprogramm unter. Bisher ist uns aber kein guter Entwurf gelungen.

Im Grundriss sehe ich Terrassenzugänge aus dem Ess-/Kochbereich, wo der Tisch recht im Wege steht.
Das Liegt an der Platzierung des ostseitigen Fensters. Das soll weiter nach planoben.

Und beim Nachlesen fällt mir auf

Ja, aber, die 1,5 m sind auch nur, wenn du gerade in der im Architektenplan geplanten Küche am Tresen stehst. Und dann kommst du ja nicht auf den "Nutzteil" der Terrasse, sondern quasi erstmal auf den Zugang zum Nutzteil der Terrasse.
Sorry für die Verwirrung, die 1,5m beziehen sich auf den ursprünglichen Entwurf, nicht auf den "verzwurbelten" Architektenentwurf

Du bist für meinen Vorschlag nicht offen, also spare ich mir die Arbeit.

Kurz gesagt, Wohn Essbereich und Büro im UG. Schlafzimmer und Kinderzimmer und Bad im EG Hausanschluss und Hauswirtschaftsraum unter der Garage. Wenn man Geld übrig hat ein Dach oben drauf was teilweise ausgebaut werden könnte.
Doch wir sind offen. Aber das Raumprogramm hätten wir gerne umgesetzt. Bei dem Vorschlage fehlen das zweite Büro und Lagerräume.

In diesem Fall wird im Nutz-Keller/UG-Hang ein Außenzugang im Süden geplant. Darüber soll eine aufgeständerte Terrasse im EG kommen. Was wird dann dunkel? Genau, das UG, da ja eine Terrasse über den Kellerfenstern geplant wird. Aber auch nur wegen der aufgeständerten Terrasse (Balkon). Das gibt dann auch keine schöne helle Sommerliche Küche.

Wenn man es aber so - aus welchen Gründen auch immer - mit dem UG lösen möchte, dann plant man Terrasse dort, wo sie nicht dem anderen Geschoss zum Nachteil wird.
Ein Außenzugang im Süden im UG und einer im Osten übers EG. Die Vorstellung fürs EG war auch, dass die Terrasse bei im Sommer hochstehender Sonne als Verschattung dient, im Winter bei tiefstehender Sonne erhoffen wir uns Helligkeit (gesehen bei 4 Ähnlichen Häusern mit Terrassen/Balkontiefen von ~2m bis 4m)

Außerdem möchte ich erinnern, dass man überlegt, im Keller eine Einliegerwohnung für Schwiegermutter oder große Kinder einzurichten. Zugang dann über Süden, quasi neben der aufgeständerten Terrasse über dem eigenen Grundstück. Da ist dann Privatsphäre für alle Beteiligten gleich 0, denn man denkt wieder nur in Balkon-Wohnung und ist nicht im Garten-Einfamilienhaus-Leben angekommen.
Das war tatsächlich nicht mal unsere Überlegung, sondern die des BUs. Die Aufteilung ist nicht zwingend. Der Einwand ist natürlich berechtigt. Allerdings könnte man immer noch über den östlichen Gartenzugang aus der oberen Gartenwohnung in den Garten.

Grundsätzlich wird meiner Meinung nach ständig der Fehler gemacht, ein Typenhaus zu nehmen und einen Keller darunter zu setzen oder ein Typenhausgrundriss als gesetzt zu nehmen (siehe Eingangsbeitrag), ohne halt mal andere Möglichkeiten überhaupt mal zuzulassen. (Ich glaube, ich wiederhole mich)
gesetzt ist es nicht. Andere Möglichkeiten würden wir zulassen, daher waren wir auch bei zwei Architekten, leider kam dabei nichts besseres raus.

Wer nicht gern trägt oder Treppen geht, der sollte von einem Hanggrundstück absehen. Oder er muss sich mit einem Plan B bei der Hausplanung konfrontieren.
Wir gehen eigentlich gerne Treppen.

Das als Antwort in Kürze. Ich hoffe möglichst bald zum einen die neuen Maße des Grundstücks zu erhalten. Aktuell ist im Bebauungsplan noch das Ursprungsgelände eingezeichnet. Bei der Erschließung wurde das Gelände aber angepasst. Dann können wir auch vernünftige Ansichten hier posten, anhand derer man vielleicht besser sieht, was wir uns vorgestellt haben.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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