Bank möchte lediglich eine Notarbestätigung, und eine Urkunde das die Grundschuld vom Notar bestellt wurde (Rangattest??)
Die Notarbestätigung ist das Rangattest. Die Urkunde ist die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellung - also den Wisch, den Ihr bei der Grundschuldbeurkundung unterzeichnet habt.
Nachdem ich vom Finanzamt erfahren habe das sie einen Berg an Arbeit haben( wie immer) und wir Frühestens in 4-6 Wochen mit der Bearbeitung rechnen können
4-8 Wochen ist normal. Hat nichts mit besonders viel Arbeit zu tun.
heißt das wir müssten also locker noch 8 Wochen warten bis wir mal ans zahlen denken können
Kommt drauf an, was im Kaufvertrag steht. Wenn explizit die Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Bescheinigung des Finanzamtes, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde) nicht Auflage ist, dann auch früher.
Ohne diese Bescheinigung werdet Ihr allerdings kein Eigentümer im Grundbuch. Das ist nämlich eine Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung.
Ist das so richtig? Oder ist der Ablauf Quatsch
Ja, ist der ganz normale Ablauf.
Wenn man Mitte August den KV unterzeichnet, würde ich auch erwarten, dass der früheste Kaufpreisfälligkeitstermin der 30.09. ist. Das ist eine ganz normale Zeitspanne bei Euch.