T toxicmolotof 28 Februar 2017 Teilen #25 Wichtig bei angefangenen Häusern ist, dass die Baugenehmigung noch gilt und ggfs. verlängert werden kann! Sollte die Baugenehmigung fristlos abgelaufen sein, kaufst du dir massive Probleme ein, die u.U. Nicht mehr zu beheben sind.
Wichtig bei angefangenen Häusern ist, dass die Baugenehmigung noch gilt und ggfs. verlängert werden kann! Sollte die Baugenehmigung fristlos abgelaufen sein, kaufst du dir massive Probleme ein, die u.U. Nicht mehr zu beheben sind.
11ant 28 Februar 2017 Teilen #26 Daywalkermd schrieb: (meine Frau ist irgendwie gegen Massivbauweise). Zum Vergrößern anklicken.... Bitte sie mal, uns das zu erläutern, da bin ich doch mal sehr gespannt. Das kenne ich bisher nur umgekehrt, also daß nur Massivbau in Frage kommt.
Daywalkermd schrieb: (meine Frau ist irgendwie gegen Massivbauweise). Zum Vergrößern anklicken.... Bitte sie mal, uns das zu erläutern, da bin ich doch mal sehr gespannt. Das kenne ich bisher nur umgekehrt, also daß nur Massivbau in Frage kommt.