Das ist rechtlich nicht in Ordnung und sogar verboten, die personenbezogenen Daten herauszugeben. Dafür musst Du (wie beim Grundbuchauszug) entweder Eigentümer sein oder ein berechtigtes Interesse nachweisen. Und ein einfaches "ich möchte gerne wissen, wem das Grundstück gehört" reicht dafür nicht aus.
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So oder so ähnlich steht es bei jedem Amt. Du bist kein Erwerber, sondern nur Neugieriger.
Falls ein Amt nicht drauf achtet, bekommst du die Aussage zu Eigentümer. Ist grundsätzlich für eine reine Eigentümersuche strikt verboten.