Also den Vorschlag von Dirk Graefe finde ich gut, dass der Notar also bestätigt, dass der Vorgang beim FA eingereicht wurde und vllt lässt sich noch eine Bestätigung vom FA herauslocken. Ob das aber beide machen, ist fraglich, ebenso, ob es der Bank ausreicht.
Der Vorschlag mit der Rangbescheinigung des Notars ist ja das, was wir gerne hätten, nämlich eine Notarbestätigung, die gibt es jedoch erst nach Grunderwerbsteuer-Zahlung. Jedenfalls spuckt mir das google dazu aus. Ich bin kein Jurist und finde diese ganzen Begriffe furchtbar
Das mit der Auflassungsvormerkung muss ich noch mal genauer herausfinden, ich bin mir nicht genau sicher, ob wir das haben und/oder ob da noch etwas fehlt. Aber danke für den Hinweis, ich erkundige mich direkt bei der Bank, ob das genügt.
Danke an alle.
Grüße, Sophia