Also die Bank zahlt nicht aus, da sie im Grunde ja keine "Sicherheit" hat. Ich weiss nicht, ob das vielleicht unterging, aber es ist ein Erbpachtvertrag. Es gibt also kein Grundstück als Sicherheit, was wir schon besitzen.
Ich kann nur das wiedergeben, was uns Notar und Bank mitteilen :-(.
Nochmal zum Verständnis, was bisher passiert ist:
Ende Juli: Notarvertrag über Erbpacht und die Verträge mit dem Bauunternehmer
Anfang August: einfache Grundschuld bestellt --> an die Bank geschickt
parallel dazu: Information ans Finanzamt
Mehr ist bisher nicht passiert.
Laut Notar geht es wie folgt weiter:
Steuerbescheid--> Zahlung dessen --> Unbedenklichkeitsbescheinigung --> grundbuchlicher Vollzug
Weil letzteres dauert, kann dann, aber erst dann, die Notarbestätigung erfolgen.
Ich kann doch nicht dem Notar sagen, er möchte uns die bitte ausstellen, wenn er meint, dass er das nicht kann?! Oder doch?
Auflassungsvormerkung ist nicht eingetragen, im Falle einer Erbpacht nennt sich das anders, hab leider den Namen dafür vergessen.