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TobsBAU
Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und habe ein Grundstück von der Gemeinde in einem Neubaugebiet erworben, welches in den nächsten 1,5 Jahren mit einem Einfamilienhaus bebaut werden soll (1,5 oder 2-geschossig).
Seit einiger Zeit hänge ich allerdings an dem Thema Grundstücksgegebenheiten (leichtes Gefälle und unterhalb Straßenniveau) und der damit verbunden Frage, ob ein Keller in der vorliegenden Situation nicht doch die intelligentere/kostengünstigere (oder wenigstens kostenneutrale) Lösung ist. Um die Frage fundiert beantworten zu können, sind wahrscheinlich Angebote von Tiefbauern und vor allem ein Bodengutachten notwendig. Beim Thema Bodengutachten drehe ich mich allerdings im Kreis, da alle Bodengutachter möglichst exakte Vorgaben bzgl. der geplanten Bebauung haben möchten, die jedoch auch von der Entscheidung Keller oder Bodenplatte abhängt.
Ich erhoffe mir Rat zu folgenden Fragestellungen:
Folgende Informationen und Prämissen möchte ich euch nicht vorenthalten:
ich bin neu im Forum und habe ein Grundstück von der Gemeinde in einem Neubaugebiet erworben, welches in den nächsten 1,5 Jahren mit einem Einfamilienhaus bebaut werden soll (1,5 oder 2-geschossig).
Seit einiger Zeit hänge ich allerdings an dem Thema Grundstücksgegebenheiten (leichtes Gefälle und unterhalb Straßenniveau) und der damit verbunden Frage, ob ein Keller in der vorliegenden Situation nicht doch die intelligentere/kostengünstigere (oder wenigstens kostenneutrale) Lösung ist. Um die Frage fundiert beantworten zu können, sind wahrscheinlich Angebote von Tiefbauern und vor allem ein Bodengutachten notwendig. Beim Thema Bodengutachten drehe ich mich allerdings im Kreis, da alle Bodengutachter möglichst exakte Vorgaben bzgl. der geplanten Bebauung haben möchten, die jedoch auch von der Entscheidung Keller oder Bodenplatte abhängt.
Ich erhoffe mir Rat zu folgenden Fragestellungen:
- Kann bei einem Bau mit Keller der Aushub zur Auffüllung des Grundstückes bis auf Straßenniveau verwendet werden (keine kostenpflichtige Entsorgung)?
- Welchen Ratschlag könnt ihr mir bzgl. Bodengutachten geben (genaue spätere Bebauung noch nicht fixiert)?
- Ich schwanke zwischen folgenden Szenarien (welches haltet ihr für sinnvoller?):
- Unterkellerung und Grundstück auf Straßenniveau mit Aushub auffüllen (Nordost-Grundstücksgrenze mit 1 m hohen L-Stein abfangen)
teilweise Gefälle zulassen, um in Nordost-Richtung einen Kellerraum mit Tageslicht zu generieren, der ggf. als Büro dienen könnte. Der Technikraum wäre natürlich auch im Keller, ich würde aber gerne auf eine Hebeanlage verzichten!? - Grundstück auffüllen (bis auf Straßenniveau oder etwas darunter) und mit Bodenplatte bauen (Nordost-Grundstücksgrenze mit 1 m hohen L-Stein abfangen). Vor den Kosten für das Füllmaterial und die notwendige Verdichtung habe ich allerdings Respekt. Technikraum im EG oder OG, keine Hebeanlage, aber vsl. Rückstauklappe.
- Unterkellerung und Grundstück auf Straßenniveau mit Aushub auffüllen (Nordost-Grundstücksgrenze mit 1 m hohen L-Stein abfangen)
Folgende Informationen und Prämissen möchte ich euch nicht vorenthalten:
- Grundstück liegt unterhalb Straßenniveau. Angrenzendes Nachbargrundstück (südöstlich) wurde aufgefüllt bis auf Straßenniveau (OK RF EG +156.14 m)
- Durch die Auffüllung auf Straßenniveau konnte auf eine Rückstauklappe verzichtet werden. Beim gegenüberliegenden Grundstück (nordwestlich, hinter Gehweg) wurde nicht so hoch verfüllt, sodass dort eine Rückstauklappe eingesetzt werden musste. Bei einem Bau mit Keller müsste ich selbst bei einer Auffüllung bis auf Straßenniveau wohl mit einer Hebeanlage kalkulieren.
- Gemäß Bebauungsplan kann eine Stützmauer von bis zu einem Meter Höhe errichtet werden, um das Gefälle abzufangen, darüber hinaus ist mit Böschungswinkeln von 30 ° zu arbeiten (siehe Anhang). Davon haben natürlich auch die beiden Nachbargrundstück Gebrauch gemacht und entsprechende L-Steine auf der Nordostseite gesetzt.
- Grundsätzlich hätte ich nicht zwingend aufgefüllt, dadurch aber, dass das Grundstück auf der Südostseite soweit erhöht wurde und von dort natürlich auch das Hauptlicht kommt, sehe ich mich fast schon gezwungen wenigstens in Teile eine Auffüllung vorzunehmen.
- Abweichend zur Nachbarbebauung überlege ich das Haus (Satteldach) mit dem Giebel rechtwinklig zur Straße zu platzieren (siehe Skizze). Das Grundstück wäre dann besser belichtet und besser nutzbar.
- Nordöstlich gibt es in einiger Entfernung eine Burg, die bei der Planung des Hauses (Sichtbezug) ebenfalls berücksichtigt werden soll.
- Das Grundstück ist 464 m² groß und befindet sich 800 m entfernt von einem Flusslauf (ca. 15 m oberhalb der Wasseroberfläche, keine Überschwemmungsgefahr). Zusätzliche Abdichtmaßnahmen an einem Keller sind anzunehmen (vsl. sogar eine weiße Wanne). Ein Nachbar, der mit Keller gebaut hat, hat von außen (wohl nachträglich) dichten müssen.
- Allgemein ist der Bebauungsplan recht großzügig: 2 Vollgeschosse erlaubt, THmax = 6,5 m, FHmax = 10,5 m, Geschossflächenzahl: 0,4
- Vermessung liegt vor (siehe Anhang)
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