KfW BEG Förderung gestoppt 261, 262, 263, 264, 461, 463, 464

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Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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Tassimat

Tassimat

ein GU der dann spitz rechnen muss und mir im Prinzip hier und da verdeckt Dinge einspart und billiges Material verwendet
Als wenn der das nicht eh tun würde ;)
Ok, Spaß bei Seite.


Der Knackpunkt ist das die Bedingungen mit dem Neustart am 20.4. und voraussichtlich mit der Neuordnung am Ende des Jahres eben nicht mehr eintreten können!
Ja genau, der Vertrag ist irgendwie in der Schwebe. Formal ist aus meiner Sicht weder die Bedingung für die Fortführung noch für die Auflösung gegeben. Ich denke ein Jurist wird schon wissen, wie solche Situationen aufzulösen sind. Vielelicht wird da wirklich auch die Intention dieser Regelung sehr relvant.

Ich werde nun auf das Angebot abwarten und sehen das man sich irgendwo treffen kann.
Nein, lieber direkt dagegen vorgehen und widerspreichen. So empfinde ich es als "dumm verhandelt" (statt "dumm gelaufen"), da du explizit signalisiert gerne einen Aufpreis zahlen zu wollen.
 
S

sysrun80

Nein, lieber direkt dagegen vorgehen und widerspreichen. So empfinde ich es als "dumm verhandelt" (statt "dumm gelaufen"), da du explizit signalisiert gerne einen Aufpreis zahlen zu wollen.
Sehe ich anders. Eine Anfrage eines Angebots hat ja mit dem Sachverhalt nichts zu tun. Erst wenn ich den neuen Vertrag unterschreibe kann man rechtlich davon ausgehen das man nicht widersprechen will.

Das kann jeder spielen wie er will. Und ich habe ja die Option auch noch. Nur setze ich aktuell eher auf Kooperation. Das hat mich in den letzten Jahren immer sehr viel weitergebracht ;)
 
Tassimat

Tassimat

Natürlich sollst du da nicht direkt mit dem Anwalt anrücken, aber direkt mal mitteilen, dass du eine Auflösung nicht als gegeben siehst wäre doch schon wichtig. Das kann man ja auch freundlich und kooperativ sagen.
 
WilderSueden

WilderSueden

Das ist doch eine Klausel, die ganz klar den Schutz des Bauherren im Auge hatte.
Sehe ich nicht so. Das eigentliche Ei ist doch der Vorhabensbeginn der als den Zeitpunkt der Unterschrift definiert wurde. Dafür gibt es gute Gründe, die alte Variante mit Baubeginn = Spatenstich neigte zu Mitnahmeeffekten. Das geht aber an der Realität der meisten Bauherren mit Kreditvariante vollkommen vorbei. Zum einen hat man oft längere Wartezeiten zwischen Unterschrift und Baubeginn in denen man nicht die Bereitstellungszeit ablaufen lassen will. Und zum anderen hat man oft nicht einen Planungs- und einen Werkvertrag sondern beide sind zusammenhängend. Und um die Realität an das Denkmodell der Förderbehörde anzupassen, wurde die Klausel entworfen und Bauherren aufgenötigt. Ich glaube keiner der Bauherren hat danach gewünscht, dass sein kompletter Bauvertrag nichtig wird wenn die Förderung wegfällt. Eine Änderungsklausel (wenn keine Förderung -> wird als Energieeinsparverordnung Haus gebaut) hätte es absolut auch getan und einen Förderanreiz gehabt
 
Nixwill2

Nixwill2

Das sehe ich genau wie WilderSueden und deshalb finde ich auch diese Pauschalantwort hier absolut daneben:
Das ist doch eine Klausel, die ganz klar den Schutz des Bauherren im Auge hatte. Kein einziger der auf die Förderung angewiesen war, wird unglücklich darüber sein, einen nichtigen Vertrag zu haben. Das schützt vor finanziellem Unglück. Da hätte sich auch keiner hier über die Folgen für die GUs beschwert. Jetzt ist man selbst durch den Passus belastet und auf einmal wendet sich das Blatt.

Immer wieder erstaunlich welches Anspruchsdenken hier im Land teilweise herrscht. Gefühlt jeder meint seine rechte zu kennen, keiner kennt seine Pflichten.
Du den Pflichten gehört es übrigens auch sich Informationen zu besorgen. Seitens staatlicher Stellen war alles jederzeit nachlesbar. Nur hat keiner mit dem tatsächlichen schnellen Förderstopp gerechnet. Das kann man als ungerecht, unfair und was auch immer empfinden. Ob es das im rechtlichen Sinne auch ist, wird sich zeigen.
Was heißt hier Anspruchdenken? Es ging um eine Klausel die wir unterschreiben mussten um überhaupt Förderberechtigt zu sein. Nie ging es uns darum aus dem Vertrag zu kommen und schon gar nicht haben wir diese Bedingung so gelesen, dass auch der Hausanbieter raus kann. Das stand letztes Jahr nie zur Debatte und kommt doch aktuell erst hoch.
 
S

sysrun80

...und schon gar nicht haben wir diese Bedingung so gelesen, dass auch der Hausanbieter raus kann. Das stand letztes Jahr nie zur Debatte und kommt doch aktuell erst hoch.
Na also dann habt Ihr es euch aber leider zu einfach gemacht. Ich für meinen Teil hatte das im Hinterkopf - was ich allerdings nicht realisiert habe ist das wir die konkreten Zahlen da in der Bedingung haben...

Laut Baugesetzbuch ist das eben kein Recht sondern eine (alternativlose) nicht-optionale "Bedingung" die besagt das der aktuelle Vertrag nun nichtig ist. Da gibt es kein "kann", egal von welcher Seite.

Es steht euch natürlich frei mit dem GU einen neuen, gleichlautenden Vertrag aufzusetzen - nur welcher GU macht das denn bitte jetzt aufgrund der Lage am Markt?
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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