Kontrollierte-Wohnraumlüftung und trotzdem nachts Fenster auf

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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S

Sebastian79

Rein technisch betrachtet kann das kaum funktionieren - wenn alles wirklich dicht ist.

Und ich kann ein Haus auf drei Ebenen nicht mal eben kurz morgens/abends lüften - vor allem den Keller nicht. Es ist auch nicht gesagt, dass sich sofort Schimmel bildet, aber die Gefahr ist deutlich höher - und vielfach siehst Du den Schimmel erst dann, wenn es zu spät ist. Gerade jetzt nach der Bauphase genieße ich den Komfort der Anlage - soviel konnte ich gar nicht lüften.

Die Aussage erkläre mir mal:

Klar erwärmt die Kontrollierte-Wohnraumlüftung nicht die Luft, aber die saugt warme Außenluft an.
- und immer noch: Der Wärmetauscher funktioniert auch anders herum.
 
Kaspatoo

Kaspatoo

weil du "hol dir eine" und nicht "hol dir keine" geschrieben hast

ok, dann denke habe ich es nun verstanden:
darauf achten, dass sie einfach nur bläst und keine regeltechnik hat, dann kann man auch problemlos Fenster aufmachen
höherer verschleiß kann sein oder auch nicht


ich würde mir den verschleiß ggf. so erklären:
an den lüftern hängt eine gewisse elektrischer Spannung an, im Normalfall kommt dabei der durch den heizi eingestellte Luftstrom zustande
mache ich nun ein Fenster oder eine Tür auf, könnte der luftstrom mehr oder weniger widerstand verursachen (je nachdem ob und wie über oder unterdruck durch das Fenster entsteht)
Entweder wird es für den Lüfter also nun leichter oder schwerer zu drehen. Entweder dreht der Lüfter dann also schneller (was zu einer höheren Abnutzung der Lager etc. führen könnte) oder der Lüfter dreht langsamer (was schmerzen im Antriebsstrang etc. verursachen könnte).

Insgesamt wäre das aber meiner Meinung nach egal, weil wenn die Anlage stärker oder schwächer eingestellt würde, hätte man einen eben genannten "ungewünschten" Modus ja eh permanent, ich denke das nimmt sich nicht viel.

Nun könnte man noch meinen, dass aber eben das kurze mal so mal so Probleme bereiten könnte, dann dürfte man aber wirklich nicht mehr zur Haustür reinkommen.
Dagegen wäre ein über mehrere Stunden langes Fensterlüften ähnlichbedeutend mit einem gleichbleibenden Modus in nur einer anderen Stufe der Kontrollierte-Wohnraumlüftung.

Ob das stimmt oder nicht, ka, bin ja kein Fachmann, ich stelle es mir aber so vor.
 
Kaspatoo

Kaspatoo

Warum schaltet man die Kontrollierte-Wohnraumlüftung nicht im Sommer komplett aus? Tagsüber holt man sich damit nur die warme Luft rein (auch wenn die Kontrollierte-Wohnraumlüftung die Außenluft vielleicht etwas abkühlen kann) und nachts ist ein komplett geöffnetes Fenster im OG einfach effektiver.
das würde ich spontan mit "Frischluft" beantworten, nichts anderes
soweit ich das gelesen habe, gibt es aber auch viele die die Anlage durchaus abstellen
 
Musketier

Musketier

Der Satz bezog sich auf deine obige Aussage, dass eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung weder kühlen noch heizen kann.
Das ist logisch, da die Kontrollierte-Wohnraumlüftung weder Klimaanlage noch Heizung ist. Der Wärmetauscher versucht nur soviel Energie wie möglich der abgesaugten Luft auf die einströmende Luft zu übertragen.(bzw. im Sommer andersrum). Allerdings werden das nie 100% sein. Insofern erwärmt sich mit jedem Luftaustausch die Luft im Haus.
Dazu kommt noch, dass jedes elektrische Gerät Energie erzeugt. Auch an der Stelle ist die Kontrollierte-Wohnraumlüftung im Sommer also kontraproduktiv. (es sei denn, die ist außerhalb der Thermischen Hülle).
Insofern frage ich mich, warum Energie (Strom) aufgewendet wird, damit ein Haus erwärmt wird, obwohl ich es kühler haben will.
 
Musketier

Musketier

Eine Einschränkung muß ich allerdings geben.
Wie ich letztens hier im Forum lernen durfte gibt es auch Menschen, die nachts absolute Dunkelheit brauchen.
Wer also die Rollladen bis unten hat kann natürlich nicht gleichzeitig lüften.

PS:
Ich gehe da immer von mir aus. Neben mir könnte eine Bombe einschlagen und die Sonne ins Gesicht scheinen, ich würde trotzdem weiter schlafen. Meiner Frau gehts ähnlich und unser Kind hats von uns geerbt.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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