Kosten gerechtfertigt?

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Zuletzt aktualisiert 14.11.2024
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Peanuts74

Knapp 30 k€ für Erdarbeiten ohne Keller ist dennoch ne Hausnummer, soviel hatten wir nicht mal mit Keller...
Dennoch dachte ich, dass wäre der Aufpreis für die 50 cm tieferer Aushub...
 
P

Payday

wenn der Bebauungsplan satte 37cm höher denn zulässt? normal sind die sockelhöhen von einen bestimmten fixpunkt doch relativ genau vorgegeben (bei uns 0 bis 50cm über straßenhöhe an einer bestimmten stelle).

die Höhe des sockels (bzw Fertigfußboden EG) wird beim auswinkeln festgelegt. der Bauherr sagt, was er innerhalb der erlaubten Höhe gerne hätte. die vor/Nachteile erklären im besten falle die anwesenden Fachleute und geben ggf. einen Tipp ab, um die Höhe zum Nachbarn irgendwie hinzubekommen.
der Tiefbauer muss so tief graben, bis er ein geeignetes bodenfundament vorfindet für die Tragfähigkeit des Hauses (zb gewachsene erde). dabei spielt es überhaupt keine rolle, wie hoch das Haus später kommt. je höher das Haus später in Relation zur Straße wird, desto mehr muss natürlich aufgefüllt werden. dafür säuft man bei Überschwemmung später ab

je höher man kommt, desto weniger Stress gibts später mit Regenwasser. je höher man kommt, desto teurer wird es. ab bestimmten höhenunterschieden zum Nachbarn braucht man ggf. teure L-winkel als grenze (so ganz grob ab 40cm Höhenunterschied, da dann eine Waschbetonplatte/ähnliches nicht mehr geht).
 
P

Peanuts74

Von solchen Höhenunterschieden kann man im Süden ja vielerorts nur träumen
Ich würde auf jeden Fall auch eher schauen, dass ich ohnehin mind. 15 - 20 cm über der Straße bin wg. möglichem Hochwasser.
 
D

DG

wenn der Bebauungsplan satte 37cm höher denn zulässt? normal sind die sockelhöhen von einen bestimmten fixpunkt doch relativ genau vorgegeben (bei uns 0 bis 50cm über straßenhöhe an einer bestimmten stelle).
Da bisher niemand beurteilen kann, aus welcher (Fehler-)Quelle sich die 37cm speisen, ist das rein hypothetisch. Die Standard-Vorgaben in B-Plänen sind aber regional unterschiedlich. Wenn's technisch notwendig ist, ist das auch kein Drama.

die Höhe des sockels (bzw Fertigfußboden EG) wird beim auswinkeln festgelegt. der Bauherr sagt, was er innerhalb der erlaubten Höhe gerne hätte.
Wenn's so gemacht wurde, wäre das natürlich eine Erklärung, warum plötzlich 37cm fehlen. Falls mir ein Bauherr vor Ort sagt, dass er das anders als im Bauantrag haben will, dann unterschreibt der das vor Ort und das steht dann auch so in der Absteckungsskizze.

Korrekt ist wohl eher, dass man sich an den Bauantrag hält - ansonsten passen nämlich uU die Abstandsflächen nicht.

die vor/Nachteile erklären im besten falle die anwesenden Fachleute und geben ggf. einen Tipp ab, um die Höhe zum Nachbarn irgendwie hinzubekommen.
Tippen ist da leider ganz schlecht.

MfG
Dirk Grafe
 
P

Payday

die Höhe des fertigfußbodens EG (um den geht es ja letztendlich) wurde bei uns am Ausmesstermin festgelegt. der Tiefbauer, der Bauleiter, die Vermesser und wir als Bauherren waren vor Ort. der Vermesser las aus den Bebauungsplan vor, sagte welche Höhe wir am messpunkt (Grenzstein) hatten und von wo bis wo wir uns die Höhe aussuchen könnten. dann gingen wir schauen wie es bei den nachbargrundstücken und der Straße aussieht. anschließend wurde kurz diskutiert, welche Höhe wohl nun am besten wäre. (35cm von 50 erlaubten wurde es- was schon ziemlich hoch ist und nun einige Zusatzkosten durch mehr Schotter usw nach sich zog- dafür ist ganzes Grundstück ein sattes Stück höher als der Rest))
die Höhe war überhaupt nicht Bestandteil der Bauanzeige. es galt nur, die Höhen des Bebauungsplan einzuhalten ( 0 bis 50cm über Höhe Straße). durch die erlaubte Firsthöhe von 10,5metern ist bei einer knapp 7meter hohen Stadtvilla auch mit keinen Problemen zu rechnen

es mag in anderen gebieten/Bundesländern anders sein. bei uns war das halt so einfach und unkompliziert. woher soll man bei der Bauanzeige schon wissen, welche Höhe am ende die beste wäre. baut man zu tief (weil vorher so angezeigt), läuft das Wasser bei jeden stärkeren regen rein.
 
Zuletzt aktualisiert 14.11.2024
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