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Juniper
Den Ort musste ich grad erst googeln. Nein, Stadt in Schleswig-Holstein.Sprechen wir von Espelkamp ?
Ein Ersatzneubau kostet eben wie ein neues Haus an derselben Stelle zuzüglich Abbruch. Ich vermute die Substanz lediglich einfachst, aber nicht marode, und somit den Keller zu erhalten. Somit hast Du Fundament und Hausanschlüsse sowie Abstellraum. Ein Neubau mit "Anbauten" ggü. dem bisherigen Kellergrundriss ist etwas anderes als eine meist nicht-lohnende Teilunterkellerung. Erkundige Dich über den Bebauungsplan bzw. im §34-Gebiet über faktische Baufenster, die sich aus den Katasterausschnitten ablesen lassen.
Wenn der Keller erhaltbar wäre, wäre das super. Verlassen mag ich mich darauf nicht.
Es ist Paragraph 34 Gebiet. Ich gehe davon aus, dass zumindest das wieder drauf darf was da vorher da war. Das sind inklusive Anbau 140 qm. Da der Anbau nur eingeschossig ist, vermutlich auch 160 qm, wenn nötig. Das entspricht auch der Umgebungsbebauung.