Kostenschätzung m2 Wohnfläche Hanghaus mit Keller und Garage

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Zuletzt aktualisiert 05.02.2025
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K

KarstenausNRW

Es bleiben aber nur 90m2 Wohnfläche für 3 Personen. Und abgesetzte Büro für Homeoffice muss auch mit drin sein. Daher wird das noch funktionieren
Ich sagte doch, dass ihr mal zum Architekt sollt. Idee z.B. ein versetztes Haus auf zwei Ebenen zu bauen. Eine Ebene oben und dann nicht unterkellert, sondern versetzt rausgezogen (also nur leicht überschneidend).
Hab auf die Schnelle keine Muster gefunden, daher nur das nachfolgende Bild als Idee für das Konzept. Musst Dir die Idee davon einfach mal in Deinen Hang versetzt vorstellen. Oben 70qm mit Dachterrasse und unten rausgezogen vielleicht noch mal 50qm. Auf insgesamt Deinen 117qm. Dürfte die Erdarbeiten deutlich vereinfachen/günstiger machen.
1699711766892.png
 
Y

ypg

Kein ausgebautes Dachgeschoss und Max. 117 m2 Gebäudefläche.
Punkt.
So schreibt und liest sich aber kein Bebauungsplan. Punkt.
Zeig doch bitte mal den Bebauungsplan.
Ja, es gibt eine Grundflächenzahl und ja, es gibt eine 1 in der Geschossigkeit. Das heißt aber nicht, dass man Dächer nicht ausbauen darf, Die römische 1 bedeutet ein VOLLGeschoss, nichts weiter.
Punkt.
Ich sag mal so: wenn Du Deine Optionen eingrenzt, dann ist es Dein Pech, nicht unseres. Wir können Dir nur aufzeigen, dass vieles falsch interpretiert wird.
 
11ant

11ant

Der Bebauungsplan ist sehr einseitig. Kein ausgebautes Dachgeschoss und Max. 117 m2 Gebäudefläche.
Ich lese da keine konkrete Grundfläche, sondern "0.1". Wenn das 117 qm bedeutet, wären das 1170 qm Grundstück im veranlagbaren Bereich (also von Bebauung freizuhaltende Zonen nicht mitgerechnet).
Nicht mehr und nicht weniger. Wir haben dort bereit mit juristischem Beistand versucht eine Änderung zu erwirken. Keine Chance. Seitens Gemeinde und Bauordnungsbehörde wird dort nichts passieren.
Ein Jurist mit Ahnung von der Materie wüßte auch um die Chancenlosigkeit allein schon aus mangelnder Befugnis: Bauwillige können für ihr konkretes Bauvorhaben auf ihrem Grundstück Befreiungen beantragen, Änderungen von Bebauungsplänen beantragt eine Ratsfraktion.
Bitte aber keine Grundsatzdiskussionen zum Thema dauerhaftes wohnen. Alles Aussagen die wir im Zuge der Bauvoranfrage erhalten haben, haben einen Dachausbau ausgeschlossen.
Eine solche Aussage kenne ich nur aus Bebauungsplänen, die explizit Ferienhaus-Baugebiete ausweisen. Da ist jegliche Grundsatzdiskussion auch absolut müßig, siehe zuletzt im Thread https://www.hausbau-forum.de/threads/hausbau-bebauungsplan-wochenendhausgebiet.45858/ (der Dir völlig unzufällig bekannt ist). Bist Du auf solche Art Grundstücke spezialisiert, oder reden wir noch von demselben ?
Entschuldige, daß ich Dich ausnahmsweise nicht gleich wiedererkannt habe - denn diese Diskussion war schon akademisch ein Ausbund an Nutzlosigkeit, ein konkreter Hausentwurf ändert daran nichts.
So sieht der aus. [...] [sinnloser externer Link]
Weshalb nennst Du den nicht einfach selbstergugelbar ?
Das sind Wochenendgrundstücke, wo die Bebauung nur für Wochenendhäuser vorgesehen ist. Allerdings lese ich nirgends, dass man das Dach nicht ausbauen dürfte.
Doch, in solcher Art von Bebauungsplänen sieht das sogar regelmäßig drin - weil eine simple Vollgeschoßversagung dort nicht ausreichen würde, faktisch unerwünschte Bauvolumina zu schaffen. Man will hier ja eben keine in alle Vorschriftslücken hinein ausgebeulten Dauerwohnmöglichkeiten haben - "Punkt" (um mal den TE zu zitieren).
 
Zuletzt aktualisiert 05.02.2025
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