S
Scout
Wenn sein Unternehmen bereits in der Insolvenz sein sollte wird es aber schwierig werden evt Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.
Und wen du darüber bereits Bescheid weisst kann es gut sein dass der Insolvenzverwaltenrvon dir nochmals diese Summe holt (InsO §82, siehe auch BGH, Urt. v. 16. 7. 2009 – IX ZR 118/08 ) und du so erstmal doppelt zahlst- den Betrag, den du zuerst an den Küchenbauer gezahlt hattest, kannst du dir dann selber vom Pleitier wieder versuchen zurückzuholen. Viel Spaß dabei!
Und wen du darüber bereits Bescheid weisst kann es gut sein dass der Insolvenzverwaltenrvon dir nochmals diese Summe holt (InsO §82, siehe auch BGH, Urt. v. 16. 7. 2009 – IX ZR 118/08 ) und du so erstmal doppelt zahlst- den Betrag, den du zuerst an den Küchenbauer gezahlt hattest, kannst du dir dann selber vom Pleitier wieder versuchen zurückzuholen. Viel Spaß dabei!