Also das ist nur eine Laienmeinung und lässt sich so auch nicht genau festmachen, aber grundlegend könnte man folgendes ableiten:
- vereinbart ist Barzahlung
- du zahlst nun per Überweisung und das Geld wird gepfändet
- er tritt an dich heran und klagt zur Not auf die Erfüllung der Zahlung
Denn vertraglich vereinbart war eben die Barzahlung, auch wenn ich dein Motiv durchaus verstehe und gut finde. So könnte das nen Bumerang werden! Da wäre ich also sehr vorsichtig, denn nach Vertrag müsstest du bar zahlen. Es gibt bei Google da einen ganz spannenden Beitrag da geht es um Gehaltszahlungen und da hat das Gericht wohl entschieden das die Forderung nur erfüllt ist, wenn eben der gewünschte/vereinbarte Zahlungsweg gewählt wird.