Ein Haus zu kaufen und den Keller separat ist auch keine Besonderheit. Bei Fertighäusern beauftragt man idR keinen eigenen Architekten, dass ist alles in der Leistung des Kellers enthalten. Der Hausbauer berechnet zudem 3000€ für die zusätzlichen Aufwendungen für die Berücksichtigung des Kellers.
Den Keller separat zu kaufen ist der Punkt, wo ich den einzigen entscheidenden Dissens mit dem Fertighausexperten Tobias Beuler habe, der hier den möglichen Preisvorteil als Grund für seine gegensätzliche Meinung anführt. Ich war auch geschäftsführend kaufmännisch tätig und weiß, daß geteilte Schnittstellenverantwortungen nicht selten zu gerichtlichem Klärungsbedarf führen (und am Bau kostet nichts so viel Geld wie ungeplant aufgewendete Zeit). Und auch daß kaum ein Unterschied größer ist als der zwischen einem Architekten, der bloß für den Hausaufsteller den Papierkram regeln soll und einem, den man selbst das Brot gibt und bei dem man das Lied bestellt. In einem freien Land darf jeder Erwachsene das Privileg des Laien nutzen, sich treudoof ungeschickt zu verhalten -
muß es aber nicht ;-) und steht natürlich auch selbst für die Folgen ein.
Das Haus ist absolut korrekt thermisch vom Keller getrennt. Es ist nicht unüblich und auch Energieeinsparverordnung konform die Heizung gedämmt im Keller stehen zu haben.
Der Keller wird gemäß Bauteilnachweis für niedrig beheizte Räume (12 bis 19 Grad) einen UWert unter 0,35 erhalten. Es ist dabei auch völlig ok in dem selten benutzen Hobbykeller später eine Infrarotheizung oder angeschlossen an die Luftwärmepumpe einen Flächenheizkörper anzubringen - das wird dann zu gegebener Zeit technisch geklärt.
Das Haus braucht hier garnicht vom Keller getrennt zu sein, da der Keller hier in gleicher Qualität eine Thermische Hülle darstellt. Vorschriftskonform ist, die Heizung im gedämmten Keller zu betreiben.
Den Rahmen der Konformität verlässt Du an der Stelle, wo Du ohne (innerhalb eines Kellers nicht wirklich empfehlenswert lösbare) Trennung der Zonen glaubst, die Beheizung mancher Bereiche sei Deine Privatsache. Das ist sie aber nur in der Praxis, nicht auch für die Heizlastberechnung. Die Heizlastberechnung gehört zwingend zu den Auflagen eines korrekten Bauantrages. Und wenn gemäß Deiner Privatphantasie ein Kellerraum nur on Demand beheizt wird, dann wird er in der Heizlastberechnung also quasi als Leckvolumen angenommen werden müssen. Das aber zerschießt die Berechnung und läßt den, der die Berechnung abliefert, vor dem Bauamt als Deppen dastehen. Und dafür gilt dann tatsächlich:
Na na na, das wird aber langsam eher unhöflich!
Natürlich darfst Du dem Hausanbieter und dem Kellerbauer jeweils einen Zusatzauftrag erteilen, eine Kuh vom Eis zu holen, die niemand anders als DU SELBST dort hingestellt hast. Aber bedenke, daß sie diesen Zusatzauftrag (ohne Folgen für ihre eigentlichen Aufträge) auch ablehnen dürfen - und auch das Zweite Gastronomische Gesetz.