Aber Du weißt doch: der TE hat auch noch Privatleben
Stimmt.
Danke für den regen Austausch und, dass ich Euch mit uns den Kopf zerbrecht. Ich werde versuchen etwas mehr Klarheit zu schaffen. Gemäß Bebauungsplan handelt es sich um einen zu pflanzenden Baum... Achtung: ohne Standortbindung. Ich schließe daraus eine gewisse Flexibilität.
Die Parksituation ist unsere Herausforderung, da wir das Haus, so bislang unser Plan, soweit wie möglich nach "oben" ziehen möchten, um maximalen Gartenanteil zu bekommen.
Grundsätzlich sind einige Überlegungen von
@11ant auch schon mal zu Tage getreten.
1. Die Auffahrt so gestalten, wie im meinem Eröffnungs Thread. Als quer zum Haus. Laut E-Mail der Gemeinde, stellt das kein Problem dar. Wir wollen im Freistellungsverfahren bauen, also ohne den großen Umweg über das LA. Jedoch bis zu Prüfung des Bauantrags trau ich dem Braten nicht, dass die Einfahrt wirklich so durch geht.
2. Die Carports ebenso quer stellen und die Auffahrt zum Haus laufend gestalten. Hier kann man auch mal "schief" parken. Es kann ja keiner vorschreiben, wie ich mein Auto auf dem Grundstück zu parken habe.
3. Vielleicht ein Einzelcarport und dann einen Stellpatz. Nur wo der Stellplatz idealerweise?
4. Andere Ideen???
Hinsichtlich meiner Grundstücksangaben und Parameter trage ich gerne zur Verbesserung bei. Mir war bei der Eröffnung des Treads nicht bewusst, dass zur Beurteilung noch mehr Infos fehlen. Ich hatte eine Datei mit dem Gefälle des Gesamtgrundstücks beigefügt. Ein Lageplan mit Meter Angaben und Nordpfeil (der im Lageplan vorhanden ist) in den Grundrissen kann ich gerne noch mal nachreichen, wenn es zur besseren Beurteilung der Situation beiträgt.
Möglicherweise war ich mit den Grundrissen wohl zu vorschnell und habe mit unseren Prämissen was das 2 Wohneinheiten Thema angeht möglicherweise für Stirn runzeln oder Irritationen gesorgt. Hier gibt es in jedem Fall noch Anpassungsbedarf.
Nun, das Grundstück haben wir nun mal. Ob Fisch oder Fleisch. Es ist eher aktuell viel Erde und Lehm und wir möchten das Beste daraus machen.
Auf die Terrassentipps bin ich gespannt.
@haydee Was den "Allraum" im UG angeht. Wie definiert sich der in einem UG? Essen/Wohnen/Kochen? Nur Wohnen? Wenn ich unseren Kellerentwurf anschaue, hätten wir ja nur ca. 40m² zum Garten raus. Das reicht Max. für Wohnen / Essen. Wo soll die Küche hin? In den Hang? Oder interpretiere ich da etwas falsch?