Zunächst darf man in Landschaftsschutzgebieten Zäune setzen. Warum denn nicht. Da gibt es doch auch eingezäunte Weiden. Es geht doch um Bewahrung eines landschaftlichen Charakters, zum B. Heide, oder Feuchtwiese oder Mischwald, das darf nicht angetastet werden. Man darf sicherlich auch die vorhandenen Gebäude erhalten und sanieren, Abriss und Neubau wird schwierig. Jedoch einen Wintergarten ansetzen, da kräht kein Hahn nach. Fachwerk ist leider schwierig, da nähme ich einen Zimmermann als Gutachter dazu. Holz ist zurzeit übrigens extrem knapp und sehrsehr teuer.