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Escroda
Ja, vielleicht. Ich sag ja nicht, dass es unmöglich ist. Wenn die Hundezucht professionalisiert dargestellt werden kann, sehe ich durchaus planungsrechtliche Chancen.Jedoch siehst Du hier ggf. zu schwarz
Ursprünglich wurde der Verdacht von der TE erwähnt und ich habe unüberlegt "Schwarzbau" geschrieben.wie Du vermutest
Ich vermute vielmehr, dass es sich um eine privilegierte Landwirtschaftsstelle handelt, die Landwirtschaft schon viele Jahre vor dem Leerstand aufgegeben wurde und das Gebäude noch von den ehemals Wirtschaftenden bis 2008 bewohnt wurde. Beim "neueren" Gebäude handelt es sich um ein ehemaliges Wirtschaftsgebäude, welches für Saisonkräfte umgebaut wurde - daher die temporäre Wohnnutzung. Die Errichtung der Garagen kann auch im Rahmen der Privilegierung zulässig gewesen sein.
Für Erwerber gelten dann aber ganz andere Regeln, angefangen vom Baugesetzbuch über die Naturschutzgesetze bis zum Gebäudeenergiegesetz, die vor dem Kauf akribisch bei den entsprechenden Behörden erfragt werden müssen.