-Welche Auflagen gibt es für ein Landschaftsschutzgebiet?
Zu viele, um sie im Forum zu klären und vor allen Dingen zu individuelle.
-Darf ich das Grundstück nach Kauf einzäunen?
Auch hier kommt es sehr stark auf die örtlichen Gegebenheiten an, was wurde genau unter Schutz gestellt, handelt es sich um erhaltenswerte Bausubstanz, welche politischen Mehrheiten gibt es im Gemeinderat und letztendlich sogar auf die subjektiven Meinungen der Sachbearbeitenden.
- Darf ich an das Haupthaus anbauen wenn es im gleichen altem Stil bleibt?
Das halte ich für ausgeschlossen.
-Kann es sein dass das zweite Haus ,welches wesendlich neuer aussieht, garkeine Baugenehmigung hat
Ja, das kann sein.
Oder fällt sowas unter Bestandschutz?
Wenn es keine Baugenehmigung hat, hat es auch keinen Bestandsschutz.
Möchte auch keine schlafenden Hunde wecken.
Eine Kernsanierung im Außenbereich ist IMHO ohne Baugenehmigung nicht möglich. Die Hunde müssen also geweckt werden.
-Wie ermittelt man den Wert?
Indem man inseriert und schaut, was die Leute zu zahlen bereit sind.
dürfte temporär bewohnt werden
Interessante Formulierung. Wer hat die Erlaubnis erteilt und warum darf nur temporär dort gewohnt werden?
das Frischwasser kommt aus einem ca. 40 Meter tiefen Brunnen.
Ob das als erschlossen im Sinne des Baugesetzbuch gilt? Ich glaube nicht - unbedingt mit der Baugenehmigungsbehörde abklären.
Das große Grundstück bietet genügend Platz für eine Tierhaltung oder Tierzüchtung und/oder Ansiedlung von landwirtschaftlichem Gewerbe.
Klingt für mich nach entsprechenden Nutzungsauflagen - unbedingt ins Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen (ist aber gebührenpflichtig)
Haus steht seit 2008 leer
Das macht die Sache nicht einfacher, weder baurechtlich (Baugesetzbuch, §35, Abs. 4, Nr. 1 d) noch bautechnisch.
Zunächst darf man in Landschaftsschutzgebieten Zäune setzen. Warum denn nicht.
Weil es eventuell gegen das BNatSchG, LNatschG oder den Landschaftsplan verstößt.
Da gibt es doch auch eingezäunte Weiden.
Ja, für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Stichwort: Privilegierte Berufsgruppen
Man darf sicherlich auch die vorhandenen Gebäude erhalten und sanieren
Da bin ich mir nicht so sicher. Die Formulierung im Verkäuferzitat riecht nach Schwarzbau.
Jedoch einen Wintergarten ansetzen, da kräht kein Hahn nach.
Oh doch. Ich kenne mehrere Fälle, die rückbauen mussten.
Mein Tipp: Zuerst grob die grundsätzliche Nutzbarkeit mit der Bau- und unteren Naturschutzbehöde abklären und dann vor dem Kauf ortskundigen, in §35-Planungen erfahrenen Architekten konsultieren.