11ant
Und deswegen erscheint mir die Frage des TE auch im Grunde verallgemeinerbar, d.h. ihr Inhalt ist eigentlich: "erfahre ich einen Nachteil, wenn ich bei meinem Baugrundstück die Kröte der Bauträgerbindung schlucken muß - wie steht es um Nährwert und Verdaulichkeit dieser Kröte ?". Dazu kann man grundsätzlich sagen:Neben der ganzen Grundstücksthematik.
Genau wie bei Massivhaus-GUs gibt es bei den Fertighaus-GUs extreme Qualitätsunterschiede.
1. einen höheren Anteil am guten Gelingen des Hauses als dessen Außenwandaufbau hat, wie erfahren der Bauunternehmer in der Verarbeitung der Materialien ist (>> "11ant Steinemantra").
2. Qualität hat viel mit Sorgfalt zu tun, und ein Anbieter aus der Region des Bauortes hat eine engere Beziehung zu seinem guten Ruf - besonders, wenn die Firma so heißt wie er selbst und er im doppelten Sinne persönlich voll haftet.
3. eigentlich gilt dies bauweisenneutral, jedoch haben die regionalen Steinbau-GU häufig eine erheblich längere Erfahrung speziell als GU ggü. den Holzbau-GU, die sich meist erst vor kurzer Zeit vom allgemeinen Zimmerer zum GU entwickelt haben (und dies auch nicht selten nur als zweites Standbein betreiben).
Im speziellen Fall gilt aber zuallererst:
0. alle Therorie ist nichts wert, wenn das Grundstücksangebot erlogen ist (wofür die Erfahrung hier leider spricht). Diese Bauernfängermasche sprießt in jüngster Zeit wieder wie Unkraut. Und leider haben die damit ergaunerten Bauverträge Bestand, bis der Betrug bewiesen ist.
Vor diesem Hintergrund sind die (prinzipiell eher marginalen) Qualitätsunterschiede oder auch die steuerliche Relevanz eines gekoppelten Grundstückskauf-Bauvertrag-Geschäftes eigentlich Peanuts.