Leitungsrecht - Alte Drainage unbekannten Ursprungs

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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11ant

11ant

Drei Parzellen weiter kam beim Aushub für den Keller eine alte Drainageleitung zum Vorschein [...], die nun dazu führt, dass bei denen immer wieder Wasser in den Keller gelangt. [...] Die betroffenen Grundstücksbesitzer drängen verständlicherweise auf eine schnelle Lösung,
... sie sollten jedoch lieber auf eine Klärung drängen, die von ihnen selbst anzustoßen wäre. Ehe sie ihre Unbill mit Euch zu teilen versuchen, sollten sie diese erst einmal abstellen. Irgendwer leitet da ja sein Wasser zu ihnen ab. Da wäre mein erster Blick an ihrer Stelle, wer sich ein solches Recht hat eintragen lassen. Und wenn es den nicht gibt: Anzeige gegen unbekannt, um den Störer zu ermitteln; Information der zuständigen Behörde (die müßte wohl meist bei der Kreisverwaltung angesiedelt sein). Niemand darf sein Oberflächenwasser zu eines Anderen Last machen. Für eine anwaltliche Beratung sucht Euch einen Umweltrechtler, mit einem "hausärztlichen" Anwalt würde man da wohl Schiffbruch erleiden. Für ein Hinweisschreiben auf ihre nicht so einfach Euch zuzuschiebenden Hausaufgaben mag jedoch auch ein solcher vorläufig genügen.
 
X

xMisterDx

Ja Anwalt. Kann durchaus sein, dass irgendeine Umweltbehörde da doof kommt.
Ist so ähnlich als hätte man Dinosaurier-Knochen bei euch gefunden oder das Bernsteinzimmer. Da bist du in gewisser Weise machtlos...
 
S

sysrun80

Ohne Details zu der Art der Drainage und den örtlichen Gegebenheiten: Meine Eltern hatten etwas ähnliches - das Baugebiet war vorher landwirtschaftliche Nutzfläche (Feld). Beim Ausheben der Baugrube wurden auch 2 Drainagerohre gefunden - das waren Rohre aus Ton, ca. 15cm Durchmesser, die der Landwirt vor Jahrzehnten verlegt hatte. Da wurde kurz geschaut in welche Richtung bis zur Grundstücksgrenze der Verlauf ist, dort aufgegraben, Rohr eingeschlagen und wieder verfüllt.

Mich würde es auch nicht interessieren wo die herkommen oder wo die hinlaufen - aufgraben, dicht machen
 
X

xMisterDx

(...)
Mich würde es auch nicht interessieren wo die herkommen oder wo die hinlaufen - aufgraben, dicht machen
Das entscheidende Detail ist hier, dass die Gemeinde informiert wurde.
Damit ist "kappen, dichtmachen, keiner erfährt es" vom Tisch.

Wurde uns damals auch vom GU geraten. Wenn man eine Tonscherbe findet... einstecken, wegwerfen, aufessen, egal. Nur bloss niemandem davon erzählen.

Dafür ist es hier längst zu spät, die Gemeinde spricht von Leitungsrecht. Das Ding jetzt zu kappen, das wäre auf eine gefundene Leiche nochmal seine eigene DNA zu verteilen...
Anwalt. Sonst gar nix. Damit ist nicht zu spaßen... denn, liebe Freunde. Wenn das von einem Landwirt kommt. Wer von euch weiß denn, was dem im Jahre 19xx mal versichert wurde? Unter Umständen gar schriftlich? Meines Wissens wäre das sogar noch gültig, wenn der Kaiser das 1917 mal genehmigt hätte...
Da kannst du dermaßen in die Blödsinn fassen...
 
C

CC35BS38

Mit Leitungsrecht wäre ich auch extrem vorsichtig. Von Wiederheratellung von Garten/Terrasse weiß am Ende keiner mehr was. Dazu 100m2 schlecht nutzbar. Rechne mal mit eurem m2 Preis aus was das für eine Summe ist.
Ich kenne mich da technisch nicht ao aus, aber warum lassen die betroffenen es nicht bei sich versickern? Warum soll die neue Leitung unbedingt durch dein Grundstück? Eine Skizze hilft den versierteren sicher auch weiter.
 
11ant

11ant

aber warum lassen die betroffenen es nicht bei sich versickern?
Das Wasser des unbekannten Dritten sickert ja, aber leider in die Bausubstanz ihres Kellers
Warum soll die neue Leitung unbedingt durch dein Grundstück?
Weil Wasser talwärts fließt, und die unsittliche Frage "könntet Ihr bitte unseren schwarzen Peter nehmen ?" an höherliegende Nachbarn gestellt sinnlos wäre, an die TE gestellt hingegen "nur" dummdreist :-(
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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