Zumindest einen davon habt Ihr wohl überlesen, wenn ihr diesen Weg verfolgen wollt ...Vielen Dank für all eure Antworten! Da waren echt schon sehr viele hilfreiche Tipps dabei.
... denn dies ist nicht Euer Problem, und Ihr solltet auch niemandem erlauben, es zu Eurem machen zu wollen. Rechtlich geht Euch das Problem mindestens so lange nichts an, wie die Betroffenenen nicht ernsthaft nach dem Verursacher geforscht haben. Technisch ist das einfach erklärt: würde man eine marode Leitung schlicht verstopfen, würde sie praktisch zu einem Sammelbehälter (der dem Druck recht bald nicht standhalten würde). Im Ergebnis eigentlich so wie jetzt, nur vermindert um den Beitrag Eures Bodens zur Versickerung. Deswegen sage ich ja: Ihr seid schon jetzt (wobei Euch egal sein kann, ob es andere ebenso oder gar härter trifft) zumindest "auch" selbst Geschädigte der faktischen Einleitung durch den ichsachma "Betrieb" der maroden Drainage. Genau die Nachbarn, mit denen Ihr Mitleid habt, sind eigentlich Euch betreffend Verursacher / Täter. Ich sehe Euch in einem Anspruch gegen sie sowohl auf Unterlassung als auch auf Ermittlung des "Vortäters". Die können den Schaden doch nicht einfach an Euch weiterreichen.Wir versuchen gerade Näheres rauszufinden, warum ein Verschließen der Leitung technisch nicht möglich ist.
Die sollen mal schön kleinlaut nachschauen, ob der Lastanfall nicht genau da herkommt, wo sie ihn nicht "hin" haben wollen. Scherzkekse. Ich wäre nicht wirklich erstaunt, wenn sich die Drainage als verrohrter Seifen entpuppen würde.Das Wasser kommt, so vermutet man, von irgendeinem Acker, weswegen die Naturschutzbehörde nicht will, dass die Drainage durchs Naturschutzgebiet nebenan verlegt wird.
Zur Versickerung: Ich meinte eher, dass die Betroffenen auf ihren Grundstücken, vielleicht auch über beide hinweg, eine extra Sickergrube anlegen zu der sie die Drainageleitung dann führen. Also sgatt Versickerung in Kellernähe Versickerung im hinteren Grundstücksteil.Das Wasser des unbekannten Dritten sickert ja, aber leider in die Bausubstanz ihres Kellers
Weil Wasser talwärts fließt, und die unsittliche Frage "könntet Ihr bitte unseren schwarzen Peter nehmen ?" an höherliegende Nachbarn gestellt sinnlos wäre, an die TE gestellt hingegen "nur" dummdreist :-(
Wenn der "Verursacher" nicht beitragen möchte und auf den Grundstücken nicht irgendein "Recht" eingetragen ist: Aufbaggern, zumachen. Wäre mir komplett egal ob das "irgendwo anders aufplatzen würde"Wir haben nun gesagt bekommen, dass das Rohr wohl so alt sei, dass es bei einem Verschluss irgendwo anders aufplatzen würde.
Der Nachbar, von dessen Grundstück die Drainage ins Neubaugebiet führt, hat laut eigenen Aussagen auch keine Ahnung, woher die Drainage kommt, und will nicht zur Lösungsfindung beitragen.
Nr. | Ergebnis | Beiträge |
1 | Angebot für Dimension für Versickerung gerechtfertigt? | 10 |
2 | Kostenberechnung Versickerung Entwässerungsantrag - realistisch? | 12 |