Leitungsrecht - Alte Drainage unbekannten Ursprungs

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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Offtopic

So ist es, wieso sollst du der damit absolut nix zu tun hat irgendwas aufs Grundstück legen lassen?

Wenn im Grundbuch nix steht könnten die mich mal alle..

Und wenn sie was wollen würde ich es mir Vergolden lassen, und zwar jedes Mal wenn sie an mein Garten wollen.
 
11ant

11ant

Der Nachbar, von dessen Grundstück die Drainage ins Neubaugebiet führt, hat laut eigenen Aussagen auch keine Ahnung, woher die Drainage kommt, und will nicht zur Lösungsfindung beitragen.
Na, dann liegt die Lösung doch nah ...
Wir haben nun gesagt bekommen, dass das Rohr wohl so alt sei, dass es bei einem Verschluss irgendwo anders aufplatzen würde.
... denn genau so ist es. Also: die Nachbarn, die Euch leidtun, müssen die Drainage nun nur schon an der Grenze zwischen ihrem Grundstück und dem des Nachbarn Jucktmichnicht verschließen. Dann platzt es bei ihm, und schwupps wird sein Interesse an der Ermittlung des Schädigers erwachen. Die Nachbarn neben Euch / "unter" ihm sollten allerdings gewarnt werden ;-)
 
M

Madball

Vielen Dank noch einmal für eure Hilfe! Wäre denn rein rechtlich gesehen dieser Nachbar, der nicht involviert werden will, dazu verpflichtet, sich um das Thema zu kümmern? Die Drainage kommt zwar von seinem Grundstück, aber laut eigenen Aussagen wusste er auch nichts davon und womöglich ist der Ursprung dann auch woanders (das Grundstück von diesem Nachbarn ist übrigens riesengroß und besteht hauptsächlich aus Wiese).
 
11ant

11ant

Wäre denn rein rechtlich gesehen dieser Nachbar, der nicht involviert werden will, dazu verpflichtet, sich um das Thema zu kümmern? Die Drainage kommt zwar von seinem Grundstück, aber laut eigenen Aussagen wusste er auch nichts davon und womöglich ist der Ursprung dann auch woanders
Wenn Ihr nicht aktiv werdet, den Ball in Richtung Quelle zurückzuspielen, dann sehe ich eine Gefahr: daß die Gemeinde dringenden Handlungsbedarf sieht, Euch zur Duldung einer Maßnahme verurteilen läßt, und der Herr Nachbar Gehtmichnichtsan sich weiterhin einen schlanken Fuß machen kann, obwohl ...
(das Grundstück von diesem Nachbarn ist übrigens riesengroß und besteht hauptsächlich aus Wiese).
... darauf hinweist, daß er am Eintrag des problematischen Wassers nicht unerheblich beteiligt ist. Ob ihm sein Uropa vom Rohr nichts erzählt hat, ist dem Wasser egal. Den Nachbarn macht es ein Problem, und Euch bedroht es mit dem Zwang, die Last einer Abhilfehandlung zu tragen. Wehrt Euch, sonst arbeiten die Mühlen der Verwaltung gegen Euch !
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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