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MayrCh
Dämmung. Die sollte jedoch nicht durchgezogen werden.Was ist denn das Grüne?
Das entspricht aber auch nicht den Regeln der Technik. Auch Bodenplatten sind bei Doppelhaushälfte konsequent zu trennen.Das einzige, was nicht getrennt ist, ist das Fundament, wir haben beide keinen Keller.
Schadenersatz bekommst du, wenn sich ein Rechtsgut durch ein schädigendes Ereignis verschlechtert hat. Das ist hier nicht gegeben. Zu Mängeln würde ich mal 634 und 635 Baugesetzbuch empfehlen. Heißt üblicherweise: Mängel dokumentieren, Mängel rügen, Geld zurückbehalten, Nachfrist setzen, Rechte wahrnehmen.Was können und sollten wir jetzt machen mit:
- der bestehenden Mängelliste
Sollten wir hier Schadenersatz fordern? Angebote von anderen Handwerkern einholen?
Sollte hier ein Mangel vorliegen, müsste ja Ist-Beschaffenheit von Soll-Beschaffenheit abweichen. Wie hast du die Ist-Abweichung festgestellt, welches Soll wurde vereinbart?der Schallübertragung aus dem Nachbarhaus