Mal ganz davon abgesehen, dass der Betrag gar nicht auf dem Konto landen sollte, wenn bar bezahlt wurde.
Wenn das gut gemacht wird, fällt das auch keinem Steuerprüfer auf.
Im Übrigen schummeln die schwarzen Schafe unter den Wirten, Handwerker und co. nicht nur bei den Einnahmen, sondern auch bei den Ausgaben.
Hab mal einen schönen Bericht von einem Verpächter einer Gaststättenimmobilie gelesen.
Der Pächter war auf Nimmerwiedersehen verschwunden und so hat sich der Verpächter entschieden, die Gaststätte selbst zu betreiben
Angeblich hat er das gegenüber dem Vorgänger steuerehrlich gemacht und hat dadurch jede Menge Probleme damit bekommen.
Der neue Gastwirt hatte plötzlich deutlich mehr Umsätze, als sein Vorgängerkollege in der gleichen Gaststätte ohne das Konzept geändert zu haben.
Beim Personal hat er die Arbeitsverträge übernommen und wollte den Lohn zahlen. Da kam dann die Frage, was mit dem Rest ist, den Sie zusätzlich immer bar auf die Kralle bekommen. Bei den Waren lief vorher alles über Barzahlung und es wurde nur jede 2. Rechnung in den Büchern geführt.
Der ehrliche Betreiber hatte dann das Problem, dass seine Zahlen deutlich über den Branchenzahlen lag und er damit regelmäßig bei Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen aufgepoppt ist.
Bei den Handwerkern ist es das gleich. Da kauft halt der Kunde die Fliesen direkt aus dem Baumarkt und der Fliesenleger bekommt seine Leistung bar auf die Kralle vergütet und schon passt das Verhältnis von Waren und Leistung wieder.
Ergänzung zur Kleinunternehmerregelung:
Es gibt neben der Vorjahresgrenze von 22T€ auch noch die Grenze von 50T€ fürs aktuelle Jahr. Überschreitet er die 22T€ im Vorjahr nicht und im aktuellen Jahr voraussichtlich die 50T€ nicht, dann ist er auch im aktuellen Jahr noch ein Kleinunternehmer. Erst im Folgejahr würde er den Status verlieren.
Selbst ein Geschäft über 30T€ im aktuellen Jahr könnte somit immer noch unter die Kleinunternehmerregelung fallen.