Ja gut dann müsste ihm aber doch erst mal einer drauf kommen und wer sollte das sein ?
Und wenn’s nicht im notarvertrag steht kann er immer noch behaupten er hätte das betreffende Haus letztendlich ja garnicht vermittelt
Unser Staat darf jederzeit die Konten einsehen und deren Geldflüsse.
Beim Finanzamt wissen ganz genau, was ein Gastronom einkauft und ob das zu den Verkäufen passt. Die Steuerprüfung kommt ziemlich sicher nach genau drei Jahren.
Wenn sie den Dönermann überführen können wegen ein paar Euro fuffzig, dann ist der Makler ein Klacks.
Und ich bin mir sicher, dass die eine Extra Abteilung für Makler haben, sie können jedes Objekt welches verkauft wurde identifizieren und den Makler dem Objekt zuordnen.
Und wenn sie da nichts finden, können sie den Käufer durchleuchten und sollte da ein Betrag abgehoben worden oder geflossen sein, der einer Provisionshöhe entspricht, bekommt man Post.
In dem Fall mit der gesparten Steuer oder Barzahlung machen sich beide des Steuerbetrugs schuldig.
Würde ganz gelassen abwarten und die Provision überweisen, wenn man der Meinung ist dass er sie verdient hat.