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sunnyage
Hallo liebe Forumsmitglieder.
Wir bauen im Moment mit einem Generalunternehmer unser Traumhaus und ich würde euch gerne bei einem der verbliebenen Probleme um euren Rat bitten. Das Einfamilienhaus hat die Maße 14m x 8m und ist komplett verklinkert. Bei einem Kontrolltermin unseres unabhängigen Gutachters hat dieser das Fehlen von Dehnungsfugen bemängelt. Diese waren in der Planung unseres GUs wohl nicht enthalten und der Maurer hat sie entsprechend auch nicht umgesetzt. Nach längerer Prüfung des Sachverhalts durch GU und Maurer wurde entschieden, die insgesamt 4 Fugen nachträglich zu schneiden. Von dem Ergebnis sind wir leider mehr als enttäuscht - meine Frau musste weinen, als sie die Fugen das erste Mal gesehen hat. Im Gegensatz zu den ca. 1,5 cm, die sämtliche anderen Fugen breit sind, messen die geschnittenen Dehnungsfugen fast ausschließlich mehr als 3 cm. Liegt neben der geschnittenen Fuge zufällig eine reguläre Fuge, addieren sich die Breiten entsprechend - optisch eine ziemliche Katastrophe (siehe Fotos).
Der Bauleiter hat uns Hoffnung gemacht, dass mit dem Verfugen das Erscheinungsbild besser wird, aber leider ist dies (aus unserer Sicht) nicht der Fall. Unser Gutachter meint auch, dass er so etwas noch nie gesehen hat. Und da die finale Abnahme rasch näher rückt, fragen wir uns, was wir machen sollen. Natürlich haben wir dem Bauleiter schon mitgeteilt, dass die Ausführung der Fugen aus unserer Sicht mangelhaft ist. Im Moment planen wir die Fugen nach der Übergabe irgendwie zu kaschieren. Entweder indem wir sie farblich an die Steine angleichen oder mit einer Blende. Aber zumindest eine substanzielle Gutschrift durch den GU würde ich mir erhoffen. Das kann doch so nicht in Ordnung sein, oder? Falls nein, wie bewertet ihr den Schaden? Haben wir hier "nur" einen optischen Mangel oder ist dies auch funktional ein Problem? Könnten wir theoretisch fordern, dass der Teil der Fassade erneuert wird?
Über eure fachkundige Einschätzung würde ich mich sehr freuen. Sollte ich wichtige Details vergessen haben, bitte kurz Bescheid sagen.
Danke im Voraus und viele Grüße aus dem Norden,
Simon
Wir bauen im Moment mit einem Generalunternehmer unser Traumhaus und ich würde euch gerne bei einem der verbliebenen Probleme um euren Rat bitten. Das Einfamilienhaus hat die Maße 14m x 8m und ist komplett verklinkert. Bei einem Kontrolltermin unseres unabhängigen Gutachters hat dieser das Fehlen von Dehnungsfugen bemängelt. Diese waren in der Planung unseres GUs wohl nicht enthalten und der Maurer hat sie entsprechend auch nicht umgesetzt. Nach längerer Prüfung des Sachverhalts durch GU und Maurer wurde entschieden, die insgesamt 4 Fugen nachträglich zu schneiden. Von dem Ergebnis sind wir leider mehr als enttäuscht - meine Frau musste weinen, als sie die Fugen das erste Mal gesehen hat. Im Gegensatz zu den ca. 1,5 cm, die sämtliche anderen Fugen breit sind, messen die geschnittenen Dehnungsfugen fast ausschließlich mehr als 3 cm. Liegt neben der geschnittenen Fuge zufällig eine reguläre Fuge, addieren sich die Breiten entsprechend - optisch eine ziemliche Katastrophe (siehe Fotos).
Der Bauleiter hat uns Hoffnung gemacht, dass mit dem Verfugen das Erscheinungsbild besser wird, aber leider ist dies (aus unserer Sicht) nicht der Fall. Unser Gutachter meint auch, dass er so etwas noch nie gesehen hat. Und da die finale Abnahme rasch näher rückt, fragen wir uns, was wir machen sollen. Natürlich haben wir dem Bauleiter schon mitgeteilt, dass die Ausführung der Fugen aus unserer Sicht mangelhaft ist. Im Moment planen wir die Fugen nach der Übergabe irgendwie zu kaschieren. Entweder indem wir sie farblich an die Steine angleichen oder mit einer Blende. Aber zumindest eine substanzielle Gutschrift durch den GU würde ich mir erhoffen. Das kann doch so nicht in Ordnung sein, oder? Falls nein, wie bewertet ihr den Schaden? Haben wir hier "nur" einen optischen Mangel oder ist dies auch funktional ein Problem? Könnten wir theoretisch fordern, dass der Teil der Fassade erneuert wird?
Über eure fachkundige Einschätzung würde ich mich sehr freuen. Sollte ich wichtige Details vergessen haben, bitte kurz Bescheid sagen.
Danke im Voraus und viele Grüße aus dem Norden,
Simon