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rpc
Danke für euere Antworten, ich habe auf Seite 3 ein Beitrag verfasst, in dem ich etwas weiter aushole, mein Ausgangspost war nicht detailliert genug.
Ich zitiere mal die Aussage des Notars: Der finanzierende Versicherer wird sich vermutl. auch weigern die Finanzierung ( gegen Vorfälligkeitsentschädigung ) zu beenden, da es sich bei Verkauf unter Marktwert um ein Scheingeschäft handeln würde... und wir generell den Verkauf nur durchführen um den Darlehensvertrag zu beenden.
In Wahrheit möchte ich aber bauen, kann aber keine Finanzierung abschließen solange der Finanzierer als erstes im Grundbuch steht
GenauDer TE will ja aus dem Darlehensvertrag raus. Die Bank wohl auch gegen Vorfälligkeitsentschädigung nicht. Der Trick soll hier sein, dass bei einem Verkauf ein Sonderkündigungsrecht (gegen Vorfälligkeitsentschädigung) besteht.
Laut Aussage des Notars besteht dieses Recht nur bei Verkauf nicht jedoch bei Schenkung.Mich wundert jedoch, dass dies bei Schenkung mit Umschreibung des Grundbuchs nicht der Fall sein soll (natürlich auch gegen Vorfälligkeitsentschädigung).
Grundstück liegt weit unter 400T€.Normalerweise fällt bei einem Verkauf Grunderwerbsteuer an, daher hat das FA ein Interesse, dass Grundstücke zum "Marktpreis" (tlw. deutlich höher als Bodenrichtwert) verkauft werden und können diesen für eine Steuer im Zweifel ansetzten. Hier ist der Verkauf aber in direkter Linie, also fällt keine Grunderwerbsteuer an. Evtl. könnte das FA den Marktwert für mögliche Schenkungssteuer ansetzen, wenn das Grundstück mehr als 400T€ Wert ist und der Kaufpreis 1€ beträgt. Irgendwas dazwischen könnte als "Teilschenkung" deklariert werden.
Möglichkeiten für den TE falls das Grundstück über 400T€ kommen sollte: Preis des Grundstücks durch negative Merkmale drücken und diese im Kaufvertrag festhalten (also Marktwert abzgl. XX wegen Lärm, YY wegen kleinem Baufenster ZZ wegen doofem Nachbar).
Ich zitiere mal die Aussage des Notars: Der finanzierende Versicherer wird sich vermutl. auch weigern die Finanzierung ( gegen Vorfälligkeitsentschädigung ) zu beenden, da es sich bei Verkauf unter Marktwert um ein Scheingeschäft handeln würde... und wir generell den Verkauf nur durchführen um den Darlehensvertrag zu beenden.
In Wahrheit möchte ich aber bauen, kann aber keine Finanzierung abschließen solange der Finanzierer als erstes im Grundbuch steht
Leider besteht die Möglichkeit der Kündiung nicht.Wie lang besteht das Darlehen denn schon? Es gibt ja auch nach 10 Jahren die Möglichkeit der Kündigung mit 6 Monatsfrist (ohne Vorfälligkeitsentschädigung).