Tolentino
Muss Sie nur bei dem weiter oben zitiertem berechtigtem Interesse an einer anderweitigen wirtschaftlichen Verwendung.
Was so ein berechtigtes Interesse ist, ist eben nicht fest definiert. Als Bsp. Ist immer der Verkauf gemeint und nur diesen akzeptieren wohl Banken und andere Institutionelle Darlehensgeber ohne sich zu streiten.
Ich wollte z.B. meine ETW vermieten und neu beleihen und den Kredit umschulden. Dies hat die ING aber auch nicht akzeptiert. Der KfW Anteil hat dann zum Glück der neuen Bank gereicht für das Gesamtvorhaben...
Was so ein berechtigtes Interesse ist, ist eben nicht fest definiert. Als Bsp. Ist immer der Verkauf gemeint und nur diesen akzeptieren wohl Banken und andere Institutionelle Darlehensgeber ohne sich zu streiten.
Ich wollte z.B. meine ETW vermieten und neu beleihen und den Kredit umschulden. Dies hat die ING aber auch nicht akzeptiert. Der KfW Anteil hat dann zum Glück der neuen Bank gereicht für das Gesamtvorhaben...