Marktwertabweichung bei Grundstücksverkauf in der Familie möglich?

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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Olli-Ka

Das Darlehen läuft noch bis 31.12.2024, die Restschuld mit allen bis dahin anfallenden Zinsen beträgt ca. 20.000 €, welches wir gerne Ablösen würden, damit die Bank (bzw. in meinem Fall ein Versicherer) nicht mehr im Grundbuch steht, da ich auch eine Finanzierung benötige für mein Bauvorhaben.
Wo ist das Problem?
Sind doch Peanuts, zur Not Privatkredit aufnehmen und abbezahlen.
Sch... auf Strafzinsen, so hoch können die bei der Summe doch garnicht sein.
Somit ist das Grundbuch sauber und ´ner Übertragung / Schenkung / Verkauf steht nix mehr im Wege.
Dann kann wieder komplett bei 0 mit einem sauberen Grundbuch angefangen werden.
Gruß Olli
 
WilderSueden

WilderSueden

Gibt es bei dem Kredit Sondertilgungsmöglichkeiten? Rate erhöhen? Sodass man einfach schneller das abzahlt und dann sagen wir mal Mitte '22 einfach die Grundschuld löschen kann?
 
R

rpc

Dann kaufe das Grundstück doch zum Marktwert und deine Eltern schenken den Kaufbetrag dir zum Bauvorhaben (später).
Grunderwerbsteuer fällt ja eh nicht an, Schenkungssteuer hat ja auch Freibeträge in direkter Linie. Nur die Notargebühren steigen, aber das sollte es wert sein, schneller bauen zu können...
Mein Eigenkapital reicht im Moment für ca. 50 % vom Marktwert. Ich möchte das Grundstück bei der späteren Finanzierung des Hauses als Eigenkapital einsetzen ( 100% natürlich ). Und deswegen keine Finanzierung für das Grundstück abschließen.

Genau! Vereinbare im Notarvertrag, dass die Zahlung zum Marktwert erst in X-Jahren fällig ist, die Umschreibung im Grundbuch aber sofort erfolgt und auch keine Grundschuld auf deine Eltern eingetragen wird. Der Notar wird (zu Recht) deine Eltern dann darauf hin weißen, dass sie damit ein großes Risiko eingehen (zumindest wenn Sie das Geld bräuchten). Vor den X-Jahren machst du mit deinen Eltern einen Schenkungsvertrag wobei dir Summe Y geschenkt wird und diese zur Bezahlung deiner "Schulden" aus dem Kaufvertrag verwendet werden muss.
Das geht? Klingt nach einer Lösung! Das nehme ich mit! Danke.

Da würde ich dagegen halten, dass du natürlich kaufen (Eigentümer im Grundbuch werden) musst, damit dein erheblicher Investment (Bau) und die damit zusammenhängende Finanzierung abgesichert ist. Als Scheingeschäft nur um das Darlehen zu beenden halte ich das für weit hergeholt.
Ich weiß auch nicht ob für diesen Fall der Notar wirklich der richtige Auskunftsgeber für die Rechtslage ist (und normalerweise halte ich sehr viel auf Notare). Immerhin hat er durch einen höheren Kaufpreis ja auch einen Vorteil (höhere Notargebühren).
Also bist du der Meinung das sollte auch unter dem Marktwert durchgehen?
Leider ist der Versicherer bis jetzt kein Stück entgegengekommen.

Verstehe aber ehrlich gesagt nicht, warum sich die Versicherung da so querstellt.
Was haben die denn davon, irgendwo in einem Grundbuch von nem geringwertigen Grundstück zu stehen? Bist du sicher, dass man die nicht rauskaufen kann?
Das verstehe ich auch nicht. Wir haben alle Möglichkeiten versucht, uns mit der Versicherung zu einigen. Leider erfolgslos, deswegen ist eine weitere Zusammenarbeit auch ausgeschlossen.

Wo ist das Problem?
Sind doch Peanuts, zur Not Privatkredit aufnehmen und abbezahlen.
Sch... auf Strafzinsen, so hoch können die bei der Summe doch garnicht sein.
Somit ist das Grundbuch sauber und ´ner Übertragung / Schenkung / Verkauf steht nix mehr im Wege.
Dann kann wieder komplett bei 0 mit einem sauberen Grundbuch angefangen werden.
Gruß Olli
Das Problem liegt an der Versicherung, ich würde den Betrag sofort tilgen. Die Versicherung lässt uns aber so nicht aus dem Vertrag. Deswegen muss ein Kauf über die Bühne gehen, dann besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Gibt es bei dem Kredit Sondertilgungsmöglichkeiten? Rate erhöhen? Sodass man einfach schneller das abzahlt und dann sagen wir mal Mitte '22 einfach die Grundschuld löschen kann?
Leider nein, wir haben alles in Betracht gezogen. Der Darlehensvertrag wird ordentlich bis 31.12.2024 laufen
 
N

nordanney

Genau! Vereinbare im Notarvertrag, dass die Zahlung zum Marktwert erst in X-Jahren fällig ist, die Umschreibung im Grundbuch aber sofort erfolgt und auch keine Grundschuld auf deine Eltern eingetragen wird.
Wie soll das funktionieren? Die Bank erstellt eine Löschungsbewilligung, die treuhänderisch an den Notar geht. Hierüber darf er verfügen, wenn ein Teil des Kaufpreises an die Versicherung gezahlt wird. Sonst kann niemand sicherstellen, dass eine Rückzahlung erfolgt.
Also muss zumindest dieser Kaufpreisteil schon jetzt fließen.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Wie soll das funktionieren? Die Bank erstellt eine Löschungsbewilligung, die treuhänderisch an den Notar geht. Hierüber darf er verfügen, wenn ein Teil des Kaufpreises an die Versicherung gezahlt wird. Sonst kann niemand sicherstellen, dass eine Rückzahlung erfolgt.
Also muss zumindest dieser Kaufpreisteil schon jetzt fließen.
Kann ja, der TE macht ja deutlich, dass die 20T€ Restschuld nicht das Problem sind. Nur das der Darlehensgeber eben das Darlehen nicht auflösen will (auch nicht gegen Zahlung der VFE)
Nehmen wir mal an Marktwert des Grundstück 220T€, Im Notarvertrag steht, dass die 20T€ Restschuld sofort an den Darlehensgeber fällig sind, die 200T€ s.o. .
 
A

apokolok

Aber ist das Vorgehen der Versicherung überhaupt rechtens?
Wenn das so ginge, würde ja niemals eine Grundschuld gelöscht werden.
Logischerweise hat die Bank doch nur solange ein Recht auf die Grundschuld, wie eben der Kredit nicht zurückgezahlt ist. Wenn ich der Bank nun anbiete, den Kredit zzgl. Vorfälligkeitsentschädigung zu tilgen, muss sie das doch auch annehmen und entsprechend auch die Löschung bewilligen.
Evt. mal nen Anwalt einschalten? Mir kommt die Sache spanisch vor.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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