cuddee
Hallo zusammen,
wir sind gerade in der Baugesuchs-Phase und ich hätte da mal eine Frage.
Unser Haus soll an einem leichten Hang gebaut werden, das Grundstück liegt in einer Kurve und hat nur eine kleine Zufahrtsmöglichkeit zum Haus in eben dieser Kurve. Wir sind verpflichtet, zwei Stellplätze zu errichten und planen einen Carport direkt neben dem Haus.
Nun ist der obere Nachbar schon in der Bauphase, möchte seinen Keller als Wohnkeller nutzen und hat entsprechend den Garten ca. zwei bis drei Meter unter unserer Einfamilienhaus und auch unterhalb des Niveaus der Straße, die direkt an sein Grundstück angrenzt.
Das Problem liegt nun darin, dass wir an der nördlichen Grundstücksgrenze eine Stützmauer errichten müssen, da wir sowohl den Eingang zu unserem Haus als auch die Stellplätze und deren Zufahrt irgendwie abstützen müssen. Wir können nur an dieser Stelle zu unserem Haus und den Stellplätzen gelangen.
Ich hoffe, das ist bis hierhin einigermaßen verständlich. Die Mauer wurde so geplant, dass eine Grundfläche von 25qm nicht überschritten wird und soll ohnehin nur das Gefälle zu Nachbars Garten ausgleichen, damit wir wieder auf unserer Einfamilienhaus sind. Der restliche Teil zwischen unserem Haus und seinem Garten wird abgelöscht.
Jetzt droht unser Nachbar bereits mit Anwalt und damit, dass er dem Baugesuch ohnehin nicht zustimmen wird. Allerdings bleibt uns gar nichts Anderes übrig, als diese Mauer zu errichten, zudem befinden wir uns mit dem Haus und auch mit dem geplanten Carport im Baufenster.
Hatte jemand vielleicht schon einen ähnlichen Fall und weiß, ob der Nachbar hier überhaupt eine Chance hat?
Es ist ganz bestimmt nicht in unserem Sinne, ebenfalls gleich einen Anwalt einzuschalten, denn wir legen sehr viel Wert auf gute Nachbarschaft. Dennoch macht man sich eben so seine Gedanken ...
Ich bedanke mich für Eure Antworten!
wir sind gerade in der Baugesuchs-Phase und ich hätte da mal eine Frage.
Unser Haus soll an einem leichten Hang gebaut werden, das Grundstück liegt in einer Kurve und hat nur eine kleine Zufahrtsmöglichkeit zum Haus in eben dieser Kurve. Wir sind verpflichtet, zwei Stellplätze zu errichten und planen einen Carport direkt neben dem Haus.
Nun ist der obere Nachbar schon in der Bauphase, möchte seinen Keller als Wohnkeller nutzen und hat entsprechend den Garten ca. zwei bis drei Meter unter unserer Einfamilienhaus und auch unterhalb des Niveaus der Straße, die direkt an sein Grundstück angrenzt.
Das Problem liegt nun darin, dass wir an der nördlichen Grundstücksgrenze eine Stützmauer errichten müssen, da wir sowohl den Eingang zu unserem Haus als auch die Stellplätze und deren Zufahrt irgendwie abstützen müssen. Wir können nur an dieser Stelle zu unserem Haus und den Stellplätzen gelangen.
Ich hoffe, das ist bis hierhin einigermaßen verständlich. Die Mauer wurde so geplant, dass eine Grundfläche von 25qm nicht überschritten wird und soll ohnehin nur das Gefälle zu Nachbars Garten ausgleichen, damit wir wieder auf unserer Einfamilienhaus sind. Der restliche Teil zwischen unserem Haus und seinem Garten wird abgelöscht.
Jetzt droht unser Nachbar bereits mit Anwalt und damit, dass er dem Baugesuch ohnehin nicht zustimmen wird. Allerdings bleibt uns gar nichts Anderes übrig, als diese Mauer zu errichten, zudem befinden wir uns mit dem Haus und auch mit dem geplanten Carport im Baufenster.
Hatte jemand vielleicht schon einen ähnlichen Fall und weiß, ob der Nachbar hier überhaupt eine Chance hat?
Es ist ganz bestimmt nicht in unserem Sinne, ebenfalls gleich einen Anwalt einzuschalten, denn wir legen sehr viel Wert auf gute Nachbarschaft. Dennoch macht man sich eben so seine Gedanken ...
Ich bedanke mich für Eure Antworten!