Mehrfamilienhaus ohne Beteiligung Ehepartner - Eigentumsfrage

4,90 Stern(e) 7 Votes
M

Martial.white

@ypg Stimmt :D das war nix.

Ich versuche es nochmal:

Mein Wunsch wäre, dass dieses Projekt auf uns beide läuft. Tut es dies automatisch?
Dazu muss die Frage sein: Was heißt für den TE "Es soll auf beide laufen." und darauffolgend sollte der Rat von uns sein:

Bitte lasst euch beide gleichzeitig von einem Anwalt zu diesem Sachverhalt aufklären, was bedeutet welche weitere Vorgehensweise mit allen Vor- und Nachteilen.

Der Ruf nach einem Ehevertrag ist wahrscheinlich tatsächlich verfrüht, kann aber ein Ergebnis der Beratung sein.
Ich glaube nicht, dass wir das hier im Forum aufgedröselt bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Grundaus

Kriege ich nicht zusammen mit:



2. Du kaufst während der Ehe ein Grundstück. Die Tatsache dass du alleine im Grundbuch stehst, bedeutet nicht, dass deiner Frau bei Scheidung nicht die Hälfte daran zugesprochen wird. Dann hat sie ein halbes Grundstück auf dem ein Haus steht das ihr nicht gehört, das gibt ein einziges Chaos.

3. Wo kommt das restliche Geld für das Mehrfamilienhaus her? Auch aus dem gemeinsamen Vermögen, das nicht von deinem Vater kommt. Also gehört deiner Ehefrau zumindest auch der Teil vom Haus.

Wenn ihr das sauber abbilden wollt, macht bitte einen Ehevertrag.
da ist so einiges falsch! Das Grundstück gehört dem der im Grundbuch steht und damit auch das Haus. Da ist nichts getrennt. Jeder andere ist kein Eigentümer und wird es nicht bei Scheidung oder abzahlen vom Kredit. Nur über das Erbe, wenn du stirbst, erwirbt sie einen Anteil der Erbengemeinschaft. Das was der Frau bei Scheidung zusteht ist ein Zugewinnausgleich, das ist aber immer Geld und keine Mitsprache am Haus und schon gar nicht Eigentum
 
Y

ypg

da ist so einiges falsch! Das Grundstück gehört dem der im Grundbuch steht und damit auch das Haus. Da ist nichts getrennt. Jeder andere ist kein Eigentümer und wird es nicht bei Scheidung oder abzahlen vom Kredit. Nur über das Erbe, wenn du stirbst, erwirbt sie einen Anteil der Erbengemeinschaft. Das was der Frau bei Scheidung zusteht ist ein Zugewinnausgleich, das ist aber immer Geld und keine Mitsprache am Haus und schon gar nicht Eigentum
So denke ich auch, ist es! (Mist 5 Worte-Regelung hier)
 
M

Martial.white

Danke für die Aufklärung, ich lag falsch.

Das Geld für den Zugewinnausgleich muss dann bei Trennung aber irgendwoher kommen, wenn dann nicht genug Bares zur Verfügung steht, was ist dann?

Wir diskutieren aber seit gestern ohne @Selbstbau :) und ich befürchte er hat jetzt mehr Fragen als am Anfang. Ich würde vorschlagen wir warten die mal ab.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42279 Beiträgen
Oben