Mehrzuteilung bei der Umlegung

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Minado89

Hallo zusammen,
es geht um folgendes in meiner Gemeinde wollen sie ein neues Baugebiet erschließen. In diesem geplanten Baugebiet besitze ich ein Grundstück mit ca. 800 qm. Die Gemeinde verlangt 25% für Straße und Gehweg und 30% werden für den Wiesenpreis abgekauft, sprich 55% Abzug. Daher bleiben von meinen 800 qm noch ca. 360 qm. Jetzt wollte ich aber für mein Bauvorhaben ein Grundstück von ca. 650qm. Ich würde die fehlenden 290qm von der Gemeinde zurückkaufen zu einem höheren Preis als ich die 30% verkauft habe. Aber die Gemeinde meint, soviel Mehrzuteilung wäre nicht möglich, sondern nur etwa 5%. Ist es möglich damit die Gemeinde mir das Recht auf Mehrzuteilung verweigert? Und gibt es dafür eine Gesetzesgrundlage oder etwas ähnliches ?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen

Gruß
Dominik
 
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Fuchur

Du sprichst von einer Teilenteignung? Ist die Erschließung des Baugebiets ohne dein Grundstück nicht möglich? In welchem Stadium ist das ganze Vorhaben? Hast du bereits Schriftliches? Ein wenig zu wenig Infos.
 
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Minado89

Du sprichst von einer Teilenteignung? Ist die Erschließung des Baugebiets ohne dein Grundstück nicht möglich? In welchem Stadium ist das ganze Vorhaben? Hast du bereits Schriftliches? Ein wenig zu wenig Infos.
Erst mal vielen Dank für die Antwort. Ich kenne mich leider nur wenig aus und weiß nicht was genau „teilenteignung“ ist. aber Momentan ist es noch nicht so weit fortgeschritten also ich habe noch nicht unterschrieben damit ich bei der Umlegung Teilnehme. Sie sind momentan an der Planung der Umlegung dran. Mein Grundstück liegt genau in der Mitte also müssten sie bei einer „Ausschliessung“ um mein Grundstück rum bauen denke das wollen sie nicht. Schriftliches habe ich nur damit der Flächenabzug so gehandhabt wird aber ich habe noch keiner Umlegung zugestimmt.
 
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Fuchur

Naja, ich fragte weil du dich quasi "beschwert" hast, dass du verkaufen "musst" und dann nur einen kleineren Teil wieder zurückkaufen darfst. Wer zwingt dich also wenn das Land dir gehört?

Was passiert, wenn du einfach nein sagst? Da wird es ja sicher schon entsprechenden Schriftverkehr gegeben haben, wenn die Gemeinde dort schon so weit geplant hat.
 
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Minado89

Naja, ich fragte weil du dich quasi "beschwert" hast, dass du verkaufen "musst" und dann nur einen kleineren Teil wieder zurückkaufen darfst. Wer zwingt dich also wenn das Land dir gehört?

Was passiert, wenn du einfach nein sagst? Da wird es ja sicher schon entsprechenden Schriftverkehr gegeben haben, wenn die Gemeinde dort schon so weit geplant hat.
Die Gemeinde zwingt mich dazu wenn ich darauf bauen möchte. Also ich muss die 55% abgeben.
Wenn ich nichts abgeben möchte darf ich nicht bauen und mein Teil wird nicht erschlossen und ich werde „ausgegrenzt“ oder das Baugebiet findet erst gar nicht statt. Es kam nur ein Brief ob man interessiert ist und es gab schon 2 Info Abende in welche Richtung sie gehen möchten und da gab es ein „städtebauliches Konzept „
 
F

Fuchur

Gut, also alles auf Freiwilligkeit (erstmal). Dann würde ich einfach mal sagen, die aufgestellten Spielregeln sind eher die Wunschvorstellung der Gemeinde, vor Verhandlung. Je nach Abwägung, wie viel Interesse die Gemeinde an dem Neubaugebiet hat und wie groß dein(e) Not/Wunsch zu Bauen ist, kann man dort durchaus pokern.

Dieser Hin- und Zurückkauf ist ja nonsens. Da würde ich zunächst darauf bestehen, dass nur die Teile abgekauft werden, die am Ende auch bei der Gemeinde bleiben sollen und für Straßen etc. notwendig sind. Heißt natürlich, du wirst finanziell an den Erschließungskosten beteiligt. Vielleicht am Ende ein Nullsummenspiel, das muss man konkret ausrechnen mit harten Fakten.

Zwingen kann man dich erstmal nicht, irgendwelche Spielregeln zu akzeptieren gegen deinen Willen. Das wäre erst im Rahmen einer Enteignung möglich, ein sehr langer und steiniger Weg.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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