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Minado89
Hallo zusammen,
es geht um folgendes in meiner Gemeinde wollen sie ein neues Baugebiet erschließen. In diesem geplanten Baugebiet besitze ich ein Grundstück mit ca. 800 qm. Die Gemeinde verlangt 25% für Straße und Gehweg und 30% werden für den Wiesenpreis abgekauft, sprich 55% Abzug. Daher bleiben von meinen 800 qm noch ca. 360 qm. Jetzt wollte ich aber für mein Bauvorhaben ein Grundstück von ca. 650qm. Ich würde die fehlenden 290qm von der Gemeinde zurückkaufen zu einem höheren Preis als ich die 30% verkauft habe. Aber die Gemeinde meint, soviel Mehrzuteilung wäre nicht möglich, sondern nur etwa 5%. Ist es möglich damit die Gemeinde mir das Recht auf Mehrzuteilung verweigert? Und gibt es dafür eine Gesetzesgrundlage oder etwas ähnliches ?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Gruß
Dominik
es geht um folgendes in meiner Gemeinde wollen sie ein neues Baugebiet erschließen. In diesem geplanten Baugebiet besitze ich ein Grundstück mit ca. 800 qm. Die Gemeinde verlangt 25% für Straße und Gehweg und 30% werden für den Wiesenpreis abgekauft, sprich 55% Abzug. Daher bleiben von meinen 800 qm noch ca. 360 qm. Jetzt wollte ich aber für mein Bauvorhaben ein Grundstück von ca. 650qm. Ich würde die fehlenden 290qm von der Gemeinde zurückkaufen zu einem höheren Preis als ich die 30% verkauft habe. Aber die Gemeinde meint, soviel Mehrzuteilung wäre nicht möglich, sondern nur etwa 5%. Ist es möglich damit die Gemeinde mir das Recht auf Mehrzuteilung verweigert? Und gibt es dafür eine Gesetzesgrundlage oder etwas ähnliches ?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Gruß
Dominik