Hallo Steffi,
aus vielen übergebenen BV kann ich Dir sagen, daß doppelflügelige, bodentiefe Fenster in Größen < 1.51 m nicht viel Sinn ergeben, sollen sie auch praktikabel benutzt werden können. Weiters ist es so, daß der Mensch ein Gewohnheitstier ist und sich daher die Abläufe aus der Mietwohnung auch im Eigenheim widerspiegeln. Deine "Wege/Handlungen" aus der Mietwohnung überträgst auch Du sicher in den Neubau. Beispiel: öffnest Du bislang sämtliche Fenster via rechter Hand, wirst Du es im Neubau auch so handhaben ... wohnst Du bisher ebenerdig und gehst immer durch die linke Fenstertüre auf die Terrasse, wirst Du das auch im Neubau so tun. Das gilt es deshalb immer bei der Fensteranordnung/-Größe zu berücksichtigen.
Wenn Dein Bild aus #5 dem späteren Bild des Neubau´s entspricht, würde ich rechts und links auf 0.885 x 2.135 m (1 Fensterflügel) gehen und mittig so breit wie möglich, aber mindestens auf 1.51 x 2.135 m. So bleibt gewährleistet, daß Du "auch mal" mit einem Tablett eine, der äußeren Fenstertüren nach draußen begehen kannst, ohne Dich hindurchzwängen zu müssen. Mittig kannst Du dann - vollkommen geöffnet und steglos - auch mal sperrige Dinge transportieren.
Die Illusion einer "geteilten" Fenstertüre kannst Du durch innenliegende Stege beibehalten; geht es Dir um Optik.
Liebe Grüsse, Bauexperte