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manyyuu
Es ist eigentlich relativ einfach: Da lediglich vorgetäuscht würde, dass die Fördervoraussetzungen (also entweder tatsächlich Anmeldung = Einzug in diesem Jahr oder bei Einzug erst in 2020 Einkommen auch im dann maßgeblichen Zeitraum unter der Einkommensgrenze) vorliegen, dürfte es sich um Betrug handeln, wenn ein Einzug (der durch die Meldebestätigung nur nachgewiesen werden soll) tatsächlich nicht zum angegebenen Zeitpunkt erfolgt ist...bei einem Haus, das noch keine Anschlüsse hat, ließe sich das auch im Rahmen von Stichproben ziemlich leicht nachvollziehen...