Nach Hauskauf Post vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte

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P

pygmalion

Hallo,

folgende Situation.
Meine Frau und ich haben ein Haus von Ihren Eltern gekauft. Wir schätzen ca. 40000 unter Marktwert.
Nach Unterschrift des Notarvertrags haben wir einige Zeit später Post vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte bekommen.
Darin wird nach so ziemlich allem gefragt, was man bei einem Haus fragen könnte.
Quadratmeter, Alter, Heizungsalter, Gebäudezustand etc.
Keiner aus meinem Bekanntenkreis hat davon gehört bzw. so ein Schreiben bekommen.

Folgende Sorgen:
- Ihre Eltern verkaufen das Haus ohne Energieausweis
Wir benötigen diesen nicht. Wir werden einiges am Haus erneuern und wissen das es Energietechnisch nicht auf neuesten Stand ist.
Kann es für Ihre Eltern Probleme geben, da dieser ja eigentlich Pflicht ist?

- Es ist ein Reihenhaus, welches als einziges eine Dachgaube hat(wurde nachträglich ausgebaut). Die Dachgaube gab es bereits vor dem Kauf Ihrer Eltern. Der Ausbau der Dachgaube ist wohl knapp 30 Jahre her.
Es gibt in Schwiegerelterns Unterlagen keine Baugenehmigung oder ähnliches.
Könnte passieren das es keine gab und wir müssen dies schlimmstenfalls rückbauen?

Hat jemand eine Idee wofür dieses Schreiben gut sein soll?
Ist dies ein Schreiben um Hauskäufe mit niedrigen Preisen zu hinterfragen(Stichwort Steuern)? Grunderwerbsteuern fallen für uns nicht an.

Ich Danke vielmals um Antworten.
 
Y

ypg

Ich schätze mal, dass es das normal formelle Schreiben für die GES ist. Auch wenn sie bei Euch nicht anfällt, werden die Daten vom Finanzamt erstmal überprüft werden müssen. Standard.
Der fehlende Energieausweis sollte eigentlich im Notarvertrag Erwähnung gefunden haben.
 
N

nordanney

Alle Sorgen sind unbegründet. Der Gutachterausschuss benötigt die Daten, um euer Haus in eine Kategorie einzustufen für den Grundstücksmarktbericht.
Ist dies ein Schreiben um Hauskäufe mit niedrigen Preisen zu hinterfragen(Stichwort Steuern)? Grunderwerbsteuern fallen für uns nicht an.
Nein, das Finanzamt hat damit gar nichts zu tun.

Habe solche Schreiben für meine eigenen Immobilien auch schon mehrfach erhalten.
 
Jean-Marc

Jean-Marc

Der Gutachterausschuss legt alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte für die einzelnen Wohngebiete neu fest (siehe BORIS online). Das kann er natürlich nur, wenn er genaue Angaben vom Käufer bekommt.

Der niedrigere Kaufpreis wird da erstmal nicht hinterfragt. Diesbezüglich könnte aber rein theoretisch noch Post vom Finanzamt eintrudeln. Dieses sieht den Differenzbetrag von Kaufpreis und Wert des Hauses u. U. als Teilschenkung an und kann entsprechend Schenkungssteuer verlangen. Das hat aber mit dem Gutachterausschuss nichts zu tun.
Wenn es wirklich nur 40.000,- Euro unter Marktwert sind, glaube ich aber ehrlich gesagt nicht daran. Das liegt noch in dem Rahmen, wo ein Preisnachlass mit anstehendem Investitionsbedarf am bzw. im Haus begründet werden könnte.
 
I

icandoit

- Es ist ein Reihenhaus, welches als einziges eine Dachgaube hat(wurde nachträglich ausgebaut). Die Dachgaube gab es bereits vor dem Kauf Ihrer Eltern. Der Ausbau der Dachgaube ist wohl knapp 30 Jahre her.
Es gibt in Schwiegerelterns Unterlagen keine Baugenehmigung oder ähnliches.
Könnte passieren das es keine gab und wir müssen dies schlimmstenfalls rückbauen?
Ein Schwarzbau erlangt nie Gewohnheitsrecht. Schlimmster Fall ist wirklich Rueckbau.

Entweder man wartet ob das Bauamt sich desswegen meldet. Oder man geht das offensiv an und stellt einen Bauantrag um die Gaube zu legalisieren. Der Rueckbau ist nach sovielen Jahren eher unverhaeltnissmaessig.

Meine Nachbarin hat einen riesigen Schuppen (Schwarzbau) mit 9 m Laenge genau an die Grenze gestellt. Irgendwie hat das Bauamt das Spitz bekommen. Ergebnis: Sie musste einen Bauantrag nachreichen um das zu legalisieren. Zu den Kosten der Genehmigung kam noch eine Gebuehr wegen der Ordnungswiedrigkeit. Ergo kein Abbruch.

Du kannst natuerlich immer Einsicht in die Bauakte nehmen, dann weisst ob es eine Baugenehmigung fuer die Gaube gab. Du musst keinen Grund fuer die Einsicht angeben wenn Du Eigentümer bist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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