Nachbar geht in Widerspruch nach genehmigten Bauantrag

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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S

Snowy36

Ok ich bin aus BW da kenne ich mich natürlich nicht aus , aber wenn es eine Baugenehmigung is dann doch umso besser oder nicht ?
 
tomtom79

tomtom79

Eine Baugenehmigung heißt nicht das die Anwohner nicht klagen dürfen. Vor allem wenn er keine Unterschrift geleistet hat und sogar schon ein Einspruch eingelegt hat.
Selbst wenn der Bauantrag an den BB hält.

@NicoleS.79

Hat der Nachbar schon einen Antrag auf aufschiebung beantragt?

Was Ich sehr kritisch sehe

"Wir bauen mit Ausnahmegenehmigung (größer als vorgesehen, ist aber genehmigt worden),"

Hier wird er euch regelrecht ans Bein Pinkeln können, weil gegen alles was abweicht kann er gegen angehen. Und sein es nur der Schatten der von eurem Dach auf seine Terrasse fällt.
 
S

Snowy36

Das heisst ihr weicht von der Grundflächenzahl ab? Aber wie sieht es mit den Abständen aus zum Nachbar? Denn hier gibt es wiederum Unterschiede ob die Behörde Euch eine Ausnahme erteilt hat von Interessen die den Nachbarn angehen...Abstände wären hier zum Beispiel eher kritisch, Erhöhung der Grundflächenzahl laut dem was ich gelesen hab nicht...

Befreiung von einer nicht
nachbarschützenden Festsetzung oder einer nachbarschützenden?
 
E

Egon12

lasst das euren Anwalt regeln...ich hoffe ihr habt einen der sich auf Baurecht spezialisiert hat.

Nichts torpediert einen Rechtsstreit mehr als ein Mandant der neben seinem Anwalt rumwurschtelt.
 
N

NicoleS.79

Hab dazu § 62 Thüringer-Bauordnung
Thüringer Bauordnung (Thüringer-Bauordnung) gefunden , also sollte es das vereinfachte Genehmigungsverfahren dort geben

Daher meine Frage : was genau habt ihr ?
Ich habe gerade geschaut: Wir haben ein vereinfachtes genehmigungsverfahren mit einigen Freistellungen, z.B. Größe, Dachneigung (Bungalow) und Aufschüttungen, da Hanglage. Aber das ist alles genehmigt worden ohne Probleme. Wir haben auch vorab (vor Grundstückskauf) beim Bauamt angefragt wegen Baufeld und deren Überschreitung. Haben wir sogar schriftlich, dass das okay ist. Erst danach haben wir das Grundstück gekauft.

Das heisst ihr weicht von der Grundflächenzahl ab? Aber wie sieht es mit den Abständen aus zum Nachbar? Denn hier gibt es wiederum Unterschiede ob die Behörde Euch eine Ausnahme erteilt hat von Interessen die den Nachbarn angehen...Abstände wären hier zum Beispiel eher kritisch, Erhöhung der Grundflächenzahl laut dem was ich gelesen hab nicht...
Ja, aber wir halten ALLE Grenzen ein. Zumal unser Nachbar bis AUF DIE Grundstücksgrenze gebaut hat, aber dafür können wir ja nichts.

lasst das euren Anwalt regeln...ich hoffe ihr habt einen der sich auf Baurecht spezialisiert hat.

Nichts torpediert einen Rechtsstreit mehr als ein Mandant der neben seinem Anwalt rumwurschtelt.
Ja, ist ein Baurechtler. Mit dem sind wir bisher sehr zufrieden gewesen.
Mein Mann ist gerade im Bauamt und holt unsere Akte bzw. eine Kopie davon. Mit der gehen wir dann zum Anwalt nächste Woche.

Hat der Nachbar schon einen Antrag auf aufschiebung beantragt?
Wissen wir nicht. Ich hoffe nicht?!

Was Ich sehr kritisch sehe

"Wir bauen mit Ausnahmegenehmigung (größer als vorgesehen, ist aber genehmigt worden),"

Hier wird er euch regelrecht ans Bein Pinkeln können, weil gegen alles was abweicht kann er gegen angehen. Und sein es nur der Schatten der von eurem Dach auf seine Terrasse fällt.
Hat ein "schnöder" Nachbar echt das Recht, dagegen erfolgreich vorzugehen? Ich meine, wir bauen echt nicht aus Spaß so groß (geht um 1,5m, die es größer wird). Und mit Schatten etc hat das nichts zu tun, Sonne ist dort satt. Und wir bauen auch noch auf seiner "Garagenseite" - sprich, wir schauen in keine Fenster etc. Einzig seine Treppe ins OG sehen wir, aber das auch nur von der Küche aus. An seine/unsere Grundstücksgrenze grenzen sein Autostellplatz und daneben unser Carport. Dann befinden sich dort "nur" Eingang, Abstellraum und Küchenfenster, mehr nicht.

DANKE für euren Input!

LG
Nicole
 
montessalet

montessalet

Ich glaube nicht, dass der liebe Nachbar AUF die Baugrenze bauen darf. AN die Baugrenze darf man bauen, AUF ist eigentlich ein NO-GO. Das würde ich auch noch im Auge behalten - quasi wenn er weiterhin "unangenehm" bleibt, seinen nicht regelkonformen Bau rügen. Quasi als ultimo ratio.
Es wird ihm nicht gelingen, euer Vorhaben zu stoppen - aber eine erhaltene Baubewilligung sagt noch gar nichts darüber aus, ob deren Erteilung rechtens war (leider).
Es gibt ja diesen tollen Fall, wo ein Nachbar Einsprache gemacht hat. Begründung: Bau fügt sich nicht in das Bild der bestehenden Bauten ein (Paragraf 34): Dem wurde dann stattgegeben (der gesunde Menschenverstand in den konkreten Fall wurde offenbar nicht bemüht) - mit der Folge, dass das ganze Haus weg muss..... Ist also echt nicht ganz ohne und von daher ohne Anwalt einfach zu "gefährlich".
Mit dem Bau würde ich wirklich erst beginnen, wenn es klar ist, dass alles seine Richtigkeit hat.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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